Bundesregierung plant deutschlandweit Gesundheitskioske

Sogenannte Gesundheitskioske sollen die medizinische Versorgung von Patienten in sozial benachteiligten Regionen verbessern. Die Kioske sollen unter anderem einfache Routineaufgaben wie Blutdruck messen durchführen. Foto: Adobe Stock/Patricia

Bundesweit sollen neue Beratungsangebote für Patienten in sozial benachteiligten Regionen aufgebaut werden. Das ist Ziel einer Gesetzesinitiative, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kürzlich vorgestellt hat. Initiiert werden sollen die Anlaufstellen von den Kommunen, finanziert mehrheitlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. 

Laut der neuen Gesetzesinitiative sollen langfristig bundesweit 1000 Gesundheitskioske aufgebaut werden. Hauptaufgabe der Kioske wird es sein, den Zugang zur Versorgung der Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren.

Eckpunkte der Gesetzesinitiative:

  • Gesundheitskioske bieten insbesondere in sozial benachteiligten Regionen und Stadteilen niedrigschwellige Beratung an.
  • Die Krankenkassen fördern zusammen mit den Kommunen mit Hilfe der Gesundheitskioske insbesondere die Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und bieten ihnen bei Bedarf individuelle Beratung zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils. Zudem bieten die Krankenkassen und das „GKV-Bündnis für Gesundheit“ in den Gesundheitskiosken Informationen für Kommunen und andere interessierte Stellen über Projekte zur Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen.
  • Weitere Aufgaben sind unter anderem die Vermittlung von Leistungen der medizinischen Behandlung und Prävention sowie Anleitung zu deren Inanspruchnahme; allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und sozialen Bedarfsermittlung; die Bildung eines sektorenübergreifenden Netzwerkes und die Durchführung einfacher medizinische Routineaufgaben veranlasst von Ärzten.
  • Das Initiativrecht zur Errichtung eines Kioskes liegt bei den Kommunen. Die Kommunen können von den Krankenkassen den Abschluss eines schiedsamtsfähigen Vertrages über die Einzelheiten verlangen. Ziel ist es, pro 80.000 Einwohner einen Kiosk zu errichten,

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Webseite des Bundes-gesundheitsministeriums.