Bund startet Soforthilfeprogramm für kommunale Bibliotheken

Bibliotheken haben als Begegnungsorte im ländlichen Raum eine besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Zugang zu Bildung und verlässlichen Informationen. Ein Soforthilfeprogramm der Bundesregierung soll helfen, sie zukunftsfähig zu machen.

Mit 1,5 Millionen Euro unterstützt Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Rahmen eines Soforthilfeprogramms Bibliotheken in ländlichen Räumen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung und zur Umsetzung zeitgemäßer Bibliothekskonzepte. „Gerade jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, merken wir, wie wichtig Bibliotheken sind, denn sie bieten Zugang zu unserem kulturellen Erbe und zu verlässlichen Informationen. Zugleich sind Bibliotheken auch Begegnungsorte, sie fördern damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Grüters. In den ländlichen Räumen, wo Bibliotheken ein existenziell wichtiger Teil der kulturellen Infrastruktur seien, sollen sie mithilfe der Förderung zukunftsfähig gemacht werden als Orte der Kultur, des Wissens und der Begegnung. Dies stellt auch einen Beitrag zur Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnissen in Deutschland dar.

Bis zu 25.000 Euro gibt es pro Maßnahme

Die Soforthilfe ist Teil des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“, das sich an Bibliotheken in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern richtet. Die Mittel stammen aus dem „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Umgesetzt wird das Projekt „Vor Ort für Alle. Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen“ vom Deutschen Bibliotheksverband. Für eine Maßnahme können bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliothek durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme.

Informationen zum Soforthilfeprogramm, zum Kreis der Geförderten und den geförderten Maßnahmen gibt es hier.

Red.