Mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ fördert das Bundesbauministerium 68 Einrichtungen.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13. März die Förderung von 68 kommunalen Projekten beschlossen. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds stehen dafür 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Auf den Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im vergangenen Jahr hatten sich 676 Kommunen und Landkreise mit 812 Projektskizzen und einem beantragten Fördervolumen von rund 2,55 Milliarden Euro beworben.
Hohe energetische Anforderungen
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ will der Bund zum Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei der sozialen Infrastruktur in den Kommunen und Landkreisen beitragen.
Nach abgeschlossener Sanierung müssen die Gebäude hohen energetischen Anforderungen genügen und einen deutlichen Beitrag zur Absenkung von Treibhausgas-Emissionen leisten. Bei Freibädern stehen daher Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Vordergrund.
Für die ausgewählten Projekte beginnt nun das eigentliche Antragsverfahren. Das mit der Umsetzung beauftragte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird dafür auf die Projektkommunen zugehen.
red.