Bund fördert sozialen Wohnungsbau

Die Bundesregierung will 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr realisieren. Foto: Adobe Stock/mhfotodesign

Das Bundesbauministerium hat die Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2024 unterzeichnet. Das soll eine Voraussetzung dafür schaffen, dass der soziale Wohnungsbau auch in diesem Jahr massiv gefördert werden kann.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, perspektivisch 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Zuständig für den sozialen Wohnungsbau sind die Länder, die der Bund durch Finanzhilfen unterstützt. Hierzu ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung stellt. Der Einsatz der Finanzhilfen wird in jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt.

Mit ihrer Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2024 will der Bund eine wesentliche Voraussetzung dafür schaffen, dass der soziale Wohnungsbau auch in diesem Jahr massiv gefördert wird. Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz stehen allein 2024 rund 3,15 Milliarden Euro für den Bau und die Modernisierung garantiert bezahlbarer Wohnungen zu Verfügung. Hinzu kommt die Kofinanzierung der Länder. „Insgesamt schaffen wir es so gemeinsam voraussichtlich, über 45 Milliarden Euro in den öffentlich geförderten Wohnungsbau bis ins Jahr 2027 zu investieren“, so Geywitz.

Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“

Sobald alle Länder die Verwaltungsvereinbarung zeichnen, tritt sie in Kraft. Neben der „VV Klassischer sozialer Wohnungsbau“ wurde auch die „VV Junges Wohnen“ erneut unterzeichnet. Dieses Programm unterstützt gezielt junge Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt oft schwer haben.

Von den insgesamt 3,15 Milliarden Euro, die der Bund für das Programmjahr 2024 bereitstellt, sind 500 Millionen Euro für die Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende reserviert („Junges Wohnen“). Die übrigen 2,65 Milliarden Euro sind für den klassischen sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

red.