Brandschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplan für Magdeburg

Die Stadt Magdeburg optimiert ihren Brandschutz- und Katastrophenschutz. Foto: Adobe Stock/Votimedia

Die Stadtverwaltung hat den Brandschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplan der Landeshauptstadt Magdeburg fortgeschrieben. Er soll als Leitlinie zur Entwicklung der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes bis zum Jahr 2040 fungieren.

Die Stadt Magdeburg hatte zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Datengrundlage für eine angepasste Bedarfsplanung liefert sollte. Die Ergebnisse wurden als Beschlussvorlage aufbereitet. Der Stadtrat wird abschließend am 2. Mai über den bearbeiteten Brandschutz- und Katastrophenschutzplan entscheiden.

Die bisherigen Grundlagen der Brandschutz- und Katastrophenbedarfsplanung basieren auf einem Konzept aus dem Jahr 1994, das fortgeschrieben und angepasst wurde. Es beruht auf veralteten Prognosen zur Stadt- und Bevölkerungsentwicklung, die unter anderem von einer sinkenden Bevölkerungszahl mit weniger als 200.000 Menschen im Jahr 2020 ausgingen. Aufgrund der geänderten Prognosen wurde das neue Gutachten durch eine Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz erstellt.

Umfangreiches Gutachten

Für die Erstellung der neuen Brandschutz- und Katastrophenbedarfsplanung wurden unter anderem die Bevölkerungsstruktur, die Flächennutzung, Sonderobjekte, das aktuelle Einsatzaufkommen, besondere Gefahren wie Hochwasser, Starkregen und Sturm sowie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und der Katastrophenschutzeinheiten betrachtet.

Das Gutachten beinhaltet die Umsetzung eines Personal- und Funktionskonzeptes im zuständigen Amt und bei der Berufsfeuerwehr, unterstreicht aber gleichzeitig die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz. Als langfristige Handlungsgrundlage sind zudem Vorschläge zu notwendigen Investitionen im baulichen und technischen Bereich enthalten.

Zur Beurteilung wurden bemessungsrelevante Schadensszenarien herangezogen. Auf deren Grundlage wurden der zur Gefahrenabwehr erforderliche Kräftebedarf und die erforderlichen Ausstattungsmerkmale abgeleitet. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr wurde auf Basis der Kriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke, Erreichungsgrad und Einsatzmittel untersucht, um ein möglichst gleiches Schutzniveau in der ganzen Stadt im Hinblick auf das spezifische Risiko einzelner Stadtteile zu erreichen.

red.