Baden-Württemberg: Kommunale Gremiensitzungen nun als Videokonferenz möglich

Der Landtag von Baden-Württemberg hat beschlossen, dass Gemeinderats- und Kreistagssitzungen künftig auch per Videokonferenz stattfinden können. Dadurch können die Kommunen ihre Arbeitsfähigkeit in der aktuellen Situation aufrecht halten.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl, erklärte zum Beschluss des Landtags zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung Anfang dieser Woche, das Land gebe den Gemeinderäten und Kreistagen neue und der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten durch Videotechnik.

„Die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse können nun auch als Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden“. so Strobl. Dabei gelte, dass der Öffentlichkeitsgrundsatz der Sitzungen gewahrt bleibe. Das sei zum Beispiel durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal möglich. Dort könnten interessierte Bürger und auch die Medien den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen.

Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen könnten diese Sitzungen auch im Internet übertragen werden, wenn ein entsprechendes Einverständnis der Beteiligten vorliege.

Strobl sagte, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten sollten aber nicht nur für die Corona-Zeit gelten. „Sie sollen auch für in der Schwere vergleichbare Fälle in der Zukunft zur Verfügung stehen, in denen ansonsten eine ordnungsgemäße Sitzungsdurchführung nicht möglich wäre.“ Mit dieser Regelung, so Strobl, komme die Landesregierung einem Wunsch aus der kommunalen Familie nach, eine dauerhafte Lösung zu schaffen.