Fortschritte beim Glasfaserausbau erzielen

Noch sind Glasfaser und 5G, noch ist schnelles Internet an manchen Orten Zukunftsmusik, 2030 soll es aber überall so weit sein: Das strebt die Bundesregierung an. Foto: Adobe Stock/Tierney

Was ist auf dem Weg – und was steht an? Sven Butler informiert darüber, wie das Gigabitbüro des Bundes den Glasfaserbau einschätzt – und nennt Tipps sowie Infoquellen für Kommunen für dieses hochdynamische, komplexe Themenfeld.

Deutschland kommt beim Gigabitausbau deutlich voran. Im europäischen Vergleich wird hierzulande mit am schnellsten ausgebaut – die Anzahl der gigabitfähigen Breitbandanschlüsse hat sich laut Breitbandatlas des Bundes seit 2019 mehr als verdoppelt. Ende des Jahres 2022 verfügten zudem über 93 Prozent der Haushalte in Deutschland über einen Zugang zu Breitbandanschlüssen von mindestens 50 Mbit/s.

Für den aktuellen Bedarf der meisten Bürgerinnen und Bürger reicht dies derzeit noch aus. Mittelfristig werden die Anforderungen allerdings nur über gigabitfähige Netze abgedeckt werden können – das bedeutet vor allem Glasfaser und 5G. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ein klares Ziel gesetzt: die flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus und mit dem neuesten Mobilfunkstandard bis zum Jahr 2030. Die in der Gigabitstrategie enthaltenen Maßnahmen tragen dazu bei, den Ausbau zügig voranzutreiben.

Den eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfasernetzen bestreiten die Netzbetreiber ausschließlich mit privatem Kapital – ohne dafür öffentliche Gelder in Anspruch zu nehmen. Bund und Land fördern Glasfasernetze grundsätzlich dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu erreichen, kommt es auf das sinnvolle Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau an.

In den vergangenen Jahren hat sich der Markt höchst dynamisch entwickelt. Sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene haben sich neue Netzbetreiber etabliert, und es haben sich Zusammenschlüsse gebildet, die vorrangig eigenwirtschaftlich Glasfasernetze errichten wollen. Dabei haben sich viele der Netzbetreiber, die im Glasfaserausbau aktiv sind, mit zusätzlichem Expansionskapital ausgestattet, um ihre eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten auszuweiten und zu beschleunigen. Dies sind positive Entwicklungen für die Kommunen, denn die Netzbetreiber suchen verstärkt nach attraktiven Erschließungsgebieten.

Durch den gestiegenen Wettbewerb dürften zukünftig auch einige Gegenden für den eigenwirtschaftlichen Ausbau infrage kommen, die bislang nicht im Fokus der ausbauenden Unternehmen standen.

Um einen möglichst effizienten Ausbau zu gewährleisten, bemühen sich die Netzbetreiber um Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden – auch wenn einer Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien bereits im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) grundsätzlich durch die Kommunen als Wegebaulastträger zuzustimmen ist.

Was ist zu beachten

Sowohl mit nur einem als auch mit mehreren Netzbetreibern können Kommunen Kooperationen eingehen. Obwohl der eigenwirtschaftliche Ausbau und die ihm zugrunde liegenden Kooperationen nicht strengen öffentlichen Verfahren unterliegen, hat sich deren Ausgestaltung dennoch im Rahmen der Gesetze zu bewegen (zum Beispiel Beihilfe-, Wettbewerbs-, Telekommunikationsrecht). Kommunen sollten daher bei Kooperationen exemplarisch auf folgende Punkte achten:

  • Auf Verbindlichkeit ausgerichtete Kooperationen, ihre Bedingungen und die konkreten Unterstützungsleistungen sollten vertraglich festgehalten werden.
  • Kommunen wählen ihre Kooperationspartner aus freiem Willen – die Kommune ist nicht verpflichtet, mit anfragenden Netzbetreibern eine Kooperationsvereinbarung einzugehen (unabhängig davon kann ein Antrag des Netzbetreibers zum Ausbau nach §127 TKG gestellt werden).
  • Die Kommune muss die Unterstützungsleistungen, die dem ersten Kooperationspartner zugesichert sind, grundsätzlich auch anderen Kooperationspartnern im selben Umfang gewähren.
  • Potenzielle Endkunden dürfen von der Kommune nicht gezielt (nur) zu den Produkten des Kooperationspartners geleitet werden.
  • Bei materiellen Unterstützungsleistungen der Kommune ist es erforderlich, dass der Kooperationspartner für die Benutzung ein marktübliches Entgelt entrichtet.

Als Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bietet das Gigabitbüro des Bundes kostenfrei umfangreiche Informations- und Dienstleistungsangebote für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen an. Das Gigabitbüro informiert, vernetzt, qualifiziert und berät rund um den Ausbau digitaler Infrastrukturen.

Mit der Qualifizierungsoffensive bietet das Gigabitbüro ein umfangreiches kostenfreies Angebot an Workshops und Schulungen für Kommunen an. Zum Beispiel den Workshop „Potenziale des eigenwirtschaftlichen Ausbaus nutzen“.

Mit der Potenzialanalyse der Bundesregierung erhalten Kommunen einen Überblick über die eigenwirtschaftliche Erschließbarkeit vor Ort. Das Gigabitbüro wird Informationen, Beratungsangebote und Handhabungshinweise zur Potenzialanalyse bereitstellen.

Sven Butler, Leiter des Gigabitbüros des Bundes