Verordnungen zur Energieeinsparung verabschiedet

Gebäude weniger beheizen und so Energie sparen: Das ist eine der Maßnahmen, die die Energieeinsparverordnungen festlegen. Foto: Adobe Stock/DDRockstar

Das Bundeskabinett hat gestern zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Sie beinhalten konkrete lang- und mittelfristige Maßnahmen zum Sparen von Strom und Gas für die nächsten beiden Heizperioden. Von den Maßnahmen betroffen sind sowohl Kommunen und ihre Betriebe als auch Unternehmen und private Haushalte.

Die Verordnung mit kurzfristigen Energiesparmaßnahmen gilt ab dem 1. September 2022 für sechs Monate. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen soll ab dem 1. Oktober für 24 Monate gelten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Mit den Maßnahmen der Verordnungen lasse sich der Gasverbrauch nach ersten Schätzungen um ungefähr zwei Prozent senken, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Würden sie konsequent umgesetzt, lasse sich in den kommenden beiden Jahren ein Einsparvolumen von gut 10,8 Milliarden Euro erreichen.

Die Maßnahmen der zwei Verordnungen:

1. Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die bereits in dieser Heizsaison zur Verringerung des Energiebedarfs beitragen können. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Maßnahmen für die öffentliche Hand, die damit ihrer Vorbildfunktion nachkommt und anderen Bereichen Orientierung bieten kann.

2. Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)

Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die einen höheren, mittelfristigen Zeitbedarf für die Umsetzung erfordern. Die Maßnahmen zielen auf Einsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode ab, haben aber auch eine Wirkung darüber hinaus.