Segen von oben

Die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Steigenberger Kirche in Penzberg (Bayern) versorgt zusätzlich zum Kirchenraum den benachbarten Kindergarten mit Strom. Foto: privat

Kommunale und kirchliche Gebäude können für die Stromgewinnung mit Photovoltaikanlagen genutzt werden. Dabei gilt es allerdings einiges zu beachten.

Die Dächer von Kirchen oder anderen älteren kommunalen Gebäuden mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten, erfordert etwas mehr Fingerspitzengefühl als dies bei einem konventionellen Neubau der Fall ist. Sie müssen zu Beginn des Vorhabens genau geprüft werden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob es sich um ein Flach- oder Schrägdach handelt. Für beide Varianten gibt es Lösungen. Die Ausrichtung zu einer Himmelsrichtung spielt eine Rolle, aber lediglich die Ausrichtung nach Norden ist schwierig. Folgenden Punkte sind besonders relevant, wenn es um die Machbarkeit geht:

  • Der Denkmalschutz definiert an vielen Stellen die Grenze der Nutzung. Davon sind kirchliche Gebäude häufig betroffen, insbesondere die Kirchen selbst. Aber auch Pfarrhäuser oder andere Gebäude können denkmalgeschützt sein. Solche Dächer sind quasi nicht umzusetzen, auch wenn immer wieder einzelne Möglichkeiten sichtbar werden, wie beispielsweise neuere Module, die nicht mehr so auffallen, weil sie optisch integriert sind.
  • Gebäude, die einer Stiftung gehören, brauchen möglicherweise für die Planung einer Photovoltaikanlage auch die Rückkoppelung mit der Aufsichtsbehörde, die dort mit ihren Vorgaben Beachtung finden muss.
  • Ansonsten braucht es für solche Dächer eine gewisse Weitsicht. Die Dächer sollten in einem guten Zustand sein, so dass die Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren laufen kann. Die Statik muss entsprechend passen und der Einspeisepunkt muss es möglich machen, dass eine geplante Leistung auch installiert werden kann.

Ein Beispiel für die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Kirchendach in Penzberg (Bayern) zeigt, welche Umstände zu einem guten Ergebnis führen: Zum einen ist die Kirche nicht denkmalgeschützt, zum anderen ist die Anlage von unten her nicht sichtbar, aufgrund der geringen Dachneigung. Der kirchliche Kindergarten, der in unmittelbarer Nähe zur Kirche steht, wurde gleich mit einer eigenen Leitung angeschlossen und kann jetzt direkt mit Sonnenstrom versorgt werden. Zugleich hat er einen gewissen finanziellen Vorteil, da beispielweise kein Netzentgelt entrichtet werden muss.

AKZEPTANZ DER ANWOHNER

Wichtig für ein genossenschaftlich getragenes Ausbaumodell ist die Identifikation der Menschen vor Ort und in den Kirchengemeinden. Dazu gehört selbstverständlich die Akzeptanz in den verantwortlichen Gremien, aber auch eine Akzeptanz in der Breite der Mitglieder sowie die Möglichkeit, dass sich Interessierte beteiligen können. Die Genossenschaft in ihrer Form bietet solchen Menschen eine offene Tür, die die Grundideen mittragen und die Anteile zeichnen wollen.
Im Modell der Energievision übernimmt die Genossenschaft sämtliche Schritte und damit auch die Finanzierung. Die Genossenschaft als Kapitalgesellschaft sammelt durch ihre Mitglieder ausreichend Eigenkapital ein und nimmt zusätzlich Darlehen auf. Die Mitglieder können der Genossenschaft auch Nachrangdarlehen gewähren.
Auf diese Weise kann die Genossenschaft ein relevantes Dach anpachten und in Zusammenarbeit mit einem regionalen Fachmann die Voraussetzungen zum Beispiel des Einspeisepunktes klären, bevor die Anlage gebaut und schließlich in Betrieb genommen werden kann.

WIRTSCHAFTLICHKEIT GENAU PRÜFEN

Bei dem hier geschilderten Modell ist von Laufzeiten deutlich über 20 Jahren auszugehen. Entsprechend sind die Pachtverträge gestaltet: Ein Dach kann bis zu 30 Jahre genutzt werden.

Die Rahmenbedingungen für Dachanlagen haben sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Auch wenn sich die Preise für die Module angepasst haben, ist die Wirtschaftlichkeit eng geworden. Es braucht einen gewissen Überschuss bei jeder gebauten Anlage. 2020 befand sich die Energievision zum ersten Mal bei einer Anlage in der Situation, dass die Wirtschaftlichkeit nicht darstellbar war. Eine fehlende Wirtschaftlichkeit ist der neue potenzielle Verhinderer.

Fördergelder waren bisher keine reelle Finanzierungsquelle, auch wenn das immer wieder neu zu betrachten ist, je nach Maßnahme. Im Bereich Wasserstoff wäre es sehr spannend, wenn der Markt angereizt werden könnte, um diese Technologie nach vorne zu bringen. Auch hier gäbe es Ansatzpunkte für kirchliche und kommunale Gebäude.

Dr. Thomas Wienhardt, Vorstandsvorsitzender der Energievision eG und Leiter der Abteilung Personal-, Organisations- und Pastoralentwicklung des Bistums Augsburg

 

Info: Die Energievision eg

Engagierte aus dem kirchlichen Ehren- und Hauptamt haben 2012 die Energiegenossenschaft „Energievision“ gegründet. Zusammen mit einem professionellen Partner aus der Branche wurde das Dienstleistungsunternehmen aufgebaut, das Photovoltaikanlagen selbst finanziert, baut und betreibt. Der Schwerpunkt der Energievision eG liegt auf kirchlichen Einrichtungen. Die Genossenschaft soll diesen ermöglichen, Anlagen regenerativer Energiegewinnung zum Beispiel auf dem eigenen Dach zu installieren. Inzwischen konnten einige Anlagen auf Pfarrheimen, Schulen und Kirchen umgesetzt werden.