Am 1. April 2024 ist die Reform des Disziplinarrechts des Bundes in Kraft getreten. Damit sollen Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können.
Künftig werden alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung der zuständigen Behörde ausgesprochen. Das langwierige verwaltungsgerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt somit. Außerdem gilt künftig: Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung führt bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte.
Reformiertes Disziplinarrecht soll Verfahren bei Dienstvergehen beschleunigen
Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) verfügt über Mechanismen, um extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle wirksam zu ahnden. Solche Dienstvergehen führen in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Jedoch dauern diese Verfahren oft mehrere Jahre. Um eine Beschleunigung zu erreichen, werden nun Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen (Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragen musste, ist nicht mehr notwendig.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurden außerdem die Anforderungen zur Verfassungstreue für Beamtinnen und Beamte im einstweiligen Ruhestand verschärft. Politische Beamtinnen und Beamte müssen sich künftig während des einstweiligen Ruhestands, anders als bisher, durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
red.