Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum vermeiden

Kommunen können die Nutzung von Flächen im öffentlichen Raum nur unzureichend steuern. Um ihre Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern, ist die Änderung bestehender Gesetze notwendig. Das geht aus einer Studie der Kanzlei Becker, Büttner, Held für die Denkfabrik Agora Verkehrswende hervor.

Für die Studie „Öffentlicher Raum ist mehr wert“ wurde untersucht, welchen Gestaltungsanspruch die Kommunen bei der Etablierung neuer Mobilitätsangebote im öffentlichen Raum haben. Der Untersuchung zugrunde liegt die Beobachtung zunehmender Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum von Ballungsgebieten.

Gegenwärtig treten immer mehr alternative, aber gleichfalls Raum beanspruchende Mobilitätskonzepte in Konkurrenz zu Privatfahrzeugen. Neben dem Ausbau von Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge gehören neue Modelle zum Car-/Bike- und Roller-Sharing heute zum Stadtbild von Großstädten. Dieser Trend wird sich nach Ansicht der Autoren der Studie kontinuierlich auch auf kleinere Städte ausbreiten.

In ihrer Untersuchung kommt die Kanzlei zu dem Ergebnis, dass der kommunale Handlungsspielraum zur Gestaltung der zur Verfügung stehenden Fläche zwar größer ist als vielfach angenommen, aber dennoch als unbefriedigend bezeichnet werden muss.

Demnach können Kommunen bereits heute Parkplätze in andere Nutzungsarten umwidmen, den Individualverkehr durch Instrumente der Parkplatzbewirtschaftung steuern und den Einsatz von Carsharing-Modellen fördern. Allerdings sieht die Studie gerade im Bereich Sharing-Konzept rechtlichen Anpassungsbedarf.

Für das stationäre Carsharing dürfen Kommunen exklusive Stellplätze ausweisen und Mindestbedingungen an die Anbieter stellen. Welche Auflagen im Einzelnen zulässig sind, sei hingegen mangels klarer Vorgaben nicht abschließend geklärt. „Für die Kommunen ist die Rechtslage hier leider alles andere als eindeutig“, erklärt Studienautor Christian de Wyl.

Unklar seien auch die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten beim stationsunabhängigen Carsharing. Bislang seien diese nur eingeschränkt gegeben. „Stimmen sich die Anbieter nicht mit den Kommunen ab, kann das aber sehr unangenehme Folgen für die Gestaltung des öffentlichen Raums haben“, so Mitautor Roman Ringwald. Er verweist auf die „Überflutung mit Leihfahrrädern, wie man sie in München vorfinden musste“. Eine Lösung könne die Steuerung über Vergabeverfahren sein.

Info: Download der Studie „Öffentlicher Raum ist mehr wert“