Kommunen im Norden erhalten mehr Geld vom Land

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände haben sich auf ein millionenschweres Paket zur Entlastung von Städten, Kreisen und Gemeinden geeinigt. Demnach stellt das Land vor allem für die Kita-Finanzierung sowie für kommunale Investitionen deutlich mehr Geld als bisher bereit.

„Das ist ein starkes Signal für 2018 und darüber hinaus“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach einem Kommunalgipfel mit Vertretern der Spitzenverbände am Donnerstag dieser Woche (11. 1.2018) in Kiel. Die Vereinbarung markiere den gemeinsamen Willen beider Seiten, ihre Verantwortung für eine bessere Bildung und Kinderbetreuung zu übernehmen. Das Land komme seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach, sorge zugleich für einen wirksamen Schritt zur Entlastung kommunaler Haushalte und damit auch zur Stabilisierung der Elternbeiträge im Kita-Bereich.

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, Ostholsteins Landrat Reinhard Sager, begrüßte die erzielte Verständigung. „Im Kita-Bereich drückt die Kommunen der Schuh am meisten. Hier geht es nicht nur um Elternbeiträge und Qualitätsfragen. Hier liegt eine große Last auf den kommunalen Finanzen“, erklärte Sager. Mit der Anerkennung der Konnexität und der Bereitschaft, finanzielle Mehrbelastungen auszugleichen, habe das Land wichtige Streitpunkte ausgeräumt.

Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die weitere Kita- und Krippenfinanzierung. Im Bereich der Betreuung unter dreijähriger Kinder (U 3) hatte das Land 2017 bereits 50,4 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Summe wird 2018 auf 80 Millionen Euro und 2019 auf 95 Millionen Euro steigen. Hiermit erfüllt das Land seine Verpflichtungen gemäß dem in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip („Wer bestellt soll auch bezahlen“) und stattet die Kommunen entsprechend den an sie übertragenen Ausgaben mit Geld aus. Hinzu kommen Entlastungmittel im Bereich der Betreuung der über Dreijährigen (Ü 3) von 15 Millionen Euro im laufenden Jahr. Diese freiwillig bereitgestellten Beträge steigen in den beiden kommenden Jahren auf jeweils 20 Millionen Euro.

Damit wird der bereits in den beiden vergangenen Jahren gestiegene Landesanteil an der Finanzierung der Bereiche U 3, Ü 3 und Hort auf über 30 Prozent wachsen. Allein für Betriebskosten zahlt das Land dann im laufenden Jahr 265 Millionen Euro. Dieser Betrag wird 2019 auf 275 Millionen Euro steigen. Im vergangenen Jahr lag der Finanzierungsbeitrag des Landes noch bei 222 Millionen Euro.

Um die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, wird die Landesregierung das kommunale Investitionspaket in Höhe von 34 Millionen Euro in den Jahren 2018 bis 2020 um jeweils 15 Millionen Euro aufstocken. Weitere 50 Millionen Euro gehen in die Sanierung und den Neubau im Schulbereich, 7,5 Millionen Euro gibt es für Sportstätten. Die kommunalen Landesverbände akzeptieren im Gegenzug, dass damit eine Grundlage dafür geschaffen ist, auf der die Kommunen ihrer Aufgabe im kommunalen Straßenausbau nachkommen können.

Zugleich sicherte die Landesregierung den Kommunen zu, für einen reibungslosen Ablauf der Umstellung des gymnasialen Bildungsgangs von G 8 nach G 9 zu sorgen. Von den Kommunen nachgewiesener finanzieller Mehrbedarf soll ausgeglichen werden, soweit dieser notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz zur Wiedereinführung von G 9 an Gymnasien verursacht wurde.