Kommunen fordern Weichenstellungen von der künftigen Regierung

Die kommunalen Spitzenverbände erwarten von der neuen Bundesregierung und den Ländern eine möglichst umgehende Reform der Grundsteuer. Hintergrund der Forderung ist der Beginn einer Verhandlung am 16. Januar vor dem Bundesverfassungsgericht, in deren Verlauf das Gericht prüfen will, ob die Regelungen zur Grundsteuer noch verfassungsgemäß sind.

„Zu einer Reform der Grundsteuer bestehen keine Alternativen, denn die aktuelle Bewertung des Grundvermögens stützt sich immer noch auf Wertverhältnisse, die im Jahr 1964 und für Ostdeutschland sogar im Jahr 1935 galten“, so die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in einem gemeinsamen Statement ihrer Verbände am gestrigen Donnerstag (11.1.2018). Sie forderten, dass bei einer Regierungsbildung im Bund bereits die richtigen Weichen gestellt werden. Für die deutschen Städte und Gemeinden geht es um die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem Aufkommen von aktuell rund 13 Milliarden Euro jährlich.

„Deshalb muss der Bundesgesetzgeber rasch handeln und für ein rechtssicheres System der Grundstücksbewertung eine geordnete Reform auf den Weg bringen“, betonten die Verbandssprecher. Sie sehen das Modell des Bundesrates aus dem vergangenen Jahr als eine geeignete Grundlage. Mit diesem Modell und den darin enthaltenen erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten von Land und Kommunen ließe sich aus Sicht der Verbände die Aufkommensneutralität sicherstellen, sodass zusätzliche Belastungen korrigiert beziehungsweise deutlich entschärft werden könnten.

Im Zuge einer Neuregelung der Grundsteuer muss zunächst die Neubewertung aller rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Hierbei würde neben dem Wert der Grundstücke auch der Wert der darauf befindlichen Gebäude angemessen berücksichtigt werden. „Das wäre insgesamt gesehen gerecht“, so Dedy, Henneke und Landsberg.

Hintergrund: Wie schon heute sollen auch nach dem Vorschlag des Bundesrates die künftigen Bodenrichtwerte mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert werden. Erst auf den sich so ergebenden Steuermessbetrag wird dann wie gehabt der jeweilige gemeindliche Hebesatz angewandt, um die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. Die Steuermesszahlen und die Hebesätze sind die Stellschrauben, um die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Es soll zudem eine Öffnungsklausel geschaffen werden, die es den Ländern erlaubt, jeweils landesweit geltende Steuermesszahlen festzulegen. Wie hoch die Messzahlen sein müssen, um die angestrebte bundesweite Aufkommensneutralität zu erreichen, kann erst in einem zweiten Reformschritt nach Abschluss der Neubewertung der Grundstücke berechnet werden.