Grundsteuer soll refomiert werden

Der Bundesrat hat sich für eine Reform der Grundsteuer ausgesprochen. Die Steuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen dar. Zwei Gesetzentwürfe bilden die Grundlage der Neuregelung.

Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen bundesweiten Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro eine wichtige Stütze und drittgrößte Einnahmequelle im kommunalen Haushalt. Momentan basieren die Einheitswerte der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Die Daten stammen im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren eine Reform angemahnt.

Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen.

Die Finanzminister der Länder hatten sich bei der Finanzministerkonferenz im Juni dieses Jahres mit großer Mehrheit darauf verständigt, über den Bundesrat eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Die Länder Hessen und Niedersachsen waren gebeten worden, die entsprechenden Gesetzentwürfe zu erarbeiten. Die Länderkammer beschloss Anfang November die Einbringung der beiden vorgelegten Entwürfe in den Bundestag.

Die Reform der Grundsteuer zielt darauf ab, Rechtssicherheit zu schaffen und eine zeitgemäße Bewertung von Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sicherzustellen. Die Neuerung soll aufkommensneutral geschehen und nicht zu höheren Grundsteuerbelastungen für die Bürger führen.

Baden-Württemberg hatte einen Entschließungsantrag mit dem Ziel eingebracht, über einen räumlich abgegrenzten Grundsteuer-Hebesatz finanzielle Anreize für einen effizienten Umgang mit Flächen zu setzen. Dieser hatte jedoch im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. „Unser Ziel ist es, die Grundsteuer dauerhaft als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten”, so Edith Sitzmann, Finanzministerin des Landes Baden-Württemberg.

Info: Der Gesetzentwurf des Bundesrats zur Reform der Grundsteuer (4. November 2016) finden Sie hier.