Bundestag beschließt Sonderabgabe auf Einwegplastik

Weggeworfene Plastikflasche: Hersteller sollen künftig an den Kosten für die Entsorgung beteiligt werden. Foto: Adobe Stock/akintevs

Der Bundestag hat eine Sonderabgabe für Produkte aus Einwegplastik beschlossen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten.

Laut dem am gestrigen Donnerstag, 2. März gefassten Beschluss sollen Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen. Auch Feuerwerkskörper wurden in die Regelung einbezogen. Jährlich sollen so insgesamt 400 Millionen Euro in die Kassen der Kommunen fließen.

Wie aus einer Pressemitteilung des Bundestags hervorgeht, stimmten die Ampel-Fraktionen dem Gesetzentwurf zu, die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Die Plastikabgabe muss noch den Bundesrat passieren.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, begrüßte den Einwegplastik-Fonds als guten Auftakt. Die Pläne gingen im aber nicht weit genug. „Ob der Einweg-Müll aus Plastik, Pappe oder Aluminium ist, macht für den Aufwand und die Kosten bei der Reinigung keinen Unterschied“, sagte Dedy gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Seiner Ansicht nach sollte der Fonds ausgeweitet werden auf mehr Einwegprodukte und auf mehr Materialien. Sonst werde möglicherweise ein Einwegmaterial, das jetzt durch den Fonds teuer wird, einfach durch ein anderes ersetzt. Wichtig seien deshalb echte Anreize für Hersteller und Läden, auf umweltfreundliche Mehrweg-Verpackungen zu setzen statt auf Einweg.

red.