Bundestag beschließt DWD-Gesetz

Das Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 war einer der Gründe für den Beschluss des Naturgefahrenportals. Foto: Adobe Stock/Christian

Um die Bevölkerung noch genauer vor Extremwetterereignissen zu warnen, soll ein Naturgefahrenportal des DWD eingerichtet werden.

Am 23. Februar hat der Bundestag mit breiter Mehrheit das DWD-Gesetz beschlossen. Damit soll – vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein Naturgefahrenportal betreiben und künftig besser zu Extremwetterlagen informieren kann.

Wichtige Daten des DWD, aus Bundes- und Landesverwaltung

Im geplanten Naturgefahrenportal des DWD können sich künftig bundesweit Bürgerinnen und Bürger über Naturgefahren informieren, die an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort auftreten können. Der DWD soll über das Portal auch die Informationen anderer Behörden, zum Beispiel zu Hochwasserereignissen, mitverbreiten.

Ziel des DWD-Gesetzes ist, die Bevölkerung noch früher und präziser über Extremwetterereignisse zu informieren und damit auch die Prävention zu verbessern. Das Naturgefahrenportal soll künftig notwendige Daten aus Bundes- und Landesverwaltung sowie anderen Stellen abbilden.

red.