Beschleunigter Breitbandausbau

Welche Verbindungen sind wo geplant? Ziel des Breitband-Portals ist es, alle relevanten Informationen zusammenzubringen, um Antrags- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Foto: Adobe Stock/lassedesignen

Die Bundesregierung will die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard bis 2030 erreichen. Ein wichtiges Instrument: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen über das Breitband-Portal.

Die erfolgreiche digitale Transformation setzt voraus, dass eine zukunftssichere, robuste und hochleistungsfähige digitale Infrastruktur vorhanden ist. Mit ihrer Gigabitstrategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard zu erreichen.

Eine Maßnahme, um den Glasfaserausbau in Deutschland weiter zu beschleunigen, ist die Digitalisierung und Standardisierung der für den Ausbau notwendigen Antrags- und Genehmigungsverfahren. Damit soll die Interaktion zwischen Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft in Zukunft deutlich schneller, effizient und nutzerfreundlich gestaltet werden.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) bildet dafür den gesetzlichen Rahmen und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch digital anzubieten. Das von Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelte Breitband-Portal wird dies ermöglichen und den Glasfaserausbau auf diese Weise vorantreiben. Aber warum ist das erforderlich?

Vor der Verlegung von Glasfaserleitungen im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Telekommunikations- bzw. Planungsunternehmen die Zustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers. Die Bearbeitung und endgültige Zustimmung dieser Genehmigungsverfahren können aufgrund unterschiedlicher Faktoren mehrere Monate in Anspruch nehmen. Denn Antragsteller sehen sich einer Reihe von Formularen und Anforderungen bei den rund 12.000 zuständigen Behörden gegenüber. Zudem kosten unvollständige oder qualitativ unzureichende Anträge die Mitarbeitenden in den Behörden aufgrund von Rückfrageschleifen viel Zeit.

Komplett digitale Interaktion

Daher soll das bisherige – oft noch papierbasierte – Antragstellen und Bearbeiten durch digitale Prozesse erleichtert werden, die sowohl den Erfordernissen der Telekommu-nikationsunternehmen als auch denen der Genehmigungsbehörden entsprechen. Im Rahmen der OZG-Umsetzung realisieren die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz das Breitband-Portal. Hierbei handelt es sich um ein digitales Verfahren zur Zustimmung für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien durch den Wegebaulastträger nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 127 Abs. 1 TKG n.F.), einem der am häufigsten genutzten Anträge beim Glasfaserausbau.

Das Breitband-Portal ermöglicht eine standardisierte und medienbruchfreie digitale Interaktion zwischen den beteiligten Akteuren vom Antrag bis zur finalen Bescheid-Erstellung. Antragstellende Netzbetreiber können Informationen zum geplanten Ausbauvorhaben, wie Trassenverläufe oder Standorte von Verteilerkästen, unmittelbar auf einer webbasierten Karte einzeichnen oder über eine digitale Schnittstelle einstellen. Die Sachbearbeitenden in den Behörden können die Anträge über das Breitband-Portal digital einsehen, genehmigen oder Rückfragen zum Antrag stellen. Durch die Digitalisierung werden die

Verfahren beschleunigt und Kommunen sowie Telekommunikationsunternehmen zugleich entlastet. Mittels standardisierter Schnittstellen können auch bereits existierende Fachverfahren an den Onlinedienst angebunden werden. Mit dem Portal haben die beiden Bundesländer ihre Verwaltungsdienstleistung im Rahmen des OZG nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) digitalisiert. Das Breitband-Portal ist marktreif fertiggestellt und ermöglicht eine vollständig digitale Abwicklung der Online-Leistung (OZG Reifegrad III). Nach flächendeckendem Ausrollen des Portals in den beiden Bundesländern steht das Breitband-Portal im Sinne des EfA-Prinzips weiteren Ländern zur Nachnutzung über den FIT-Store der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) seit Ende August zur Verfügung.

Großes Interesse vonseiten der Länder

Der Erfolg des Digitalisierungsprogramms bemisst sich jedoch nicht nur daran, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern auch daran, wie hoch Akzeptanz und Nachnutzung auf der kommunalen Ebene sind. Einige Bundesländer haben bereits ihr Interesse an der OZG-Leistung bekundet und Absichtserklärungen unterzeichnet, das Portal nachnutzen zu wollen. Dazu zählen unter anderem Bayern, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Der bundesweite Rollout ist aktuell in der Vorbereitung und soll in einem standardisierten Verfahren in den nachnutzungsinteressierten Bundesländern erfolgen. Langfristig sollen auch weitere Antragsarten in dem Portal verfügbar sein. Bereits in Planung sind die Aufbruchgenehmigung sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung bei Verlegung von Telekommunikationslinien.

Zudem soll es weitere Schnittstellen zu Fachsoftware der Unternehmen und Verwaltungen geben. Auf der zentralen Informationsplattform stehen alle relevanten Informationen hierzu sowie ein umfangreicher und stetig anwachsender FAQ-Bereich. Künftig werden dort auch Schulungsangebote für Telekommunikationsunternehmen (Frontend) und Wegebaulastträger (Backend) verfügbar sein. Thomas Wieland, Juliane Goldammer, Julia Gebert

Die Autoren: Thomas Wieland ist Bereichsleiter Digitalisierung und E-Government der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH. Juliane Goldammer ist Projektleiterin OZG-Breitband-Portal und Senior Consultant beim Beratungsunternehmen Bridging IT GmbH im Auftrag der Metropolregion Rhein-Neckar. Julia Gebert ist Mitarbeiterin im Gigabitbüro des Bundes und koordiniert den Bereich Öffentlichkeitsarbeit.

 

Breitband-Portal:

Das bundesweite Breitband-Portal wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangs-gesetz (OZG) entwickelt. Ziel ist es, die Beantragung wie den Genehmigungsprozess im Bereich des Breitbandausbaus erheblich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Breitband-Portal umfasst die Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1, 2, 3, 6, 7, 8 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 23. Juni 2021 und erfüllt in diesem Leistungsbereich den Reifegrad 3 gemäß der entsprechenden OZG-Spezifikation.