Beleuchtungsanlagen: So hell wie nötig, so dunkel wie möglich

Der Blick aus dem All auf das nächtliche Europa: Schönes und doch oft schädliches Glitzern. Foto: Adobe Stock/Matthieu

Zum 1. März 2022 sind Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Lichtexperte Michael Härtl erklärt, worauf Kommunen beim Thema Lichtverschmutzung achten sollten.

Lichtverschmutzung entsteht, wenn Kunstlicht in den Himmel oder auf Flächen strahlt, die nicht beleuchtet werden müssen. So entsteht die Aufhellung des Nachthimmels – nachtaktive Tiere sowie Menschen werden in ihren natürlichen Biorhythmen gestört. Auch auf Pflanzen hat Kunstlicht eine negative Wirkung.

Somit ist die Eindämmung unnötiger Beleuchtung oberstes Ziel, um Lichtverschmutzung und ihre negativen Auswirkungen zu reduzieren. Hier spielen drei Faktoren eine entscheidende Rolle: Lichtlenkung, die bedarfsgerechte Steuerung der Lichtmenge (Dimmung) und die Lichtfarbe (Spektrum).

Lichtverschmutzung in Wohngebieten und um sie herum sieht die Bundesregierung allerdings nicht als die einzige Ursache für das Sterben von Insekten. Dazu kommen die exzessive Anwendung von Bioziden und der Verlust von blühenden Wiesen. Die Neuerungen im Gesetz sollen Insekten besser schützen, indem sie beides einschränken: die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Lichtverschmutzung.

Leitfaden zur „Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“

Den neuen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 30a, § 41a) zufolge werden artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern (außer Weinbau) als bedeutende Lebensräume für Insekten anerkannt und gesetzlich als zusätzliche Biotoptypen geschützt. Der Einsatz bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel wird in Nationalparks, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen eingeschränkt.

Zudem werden die nachteiligen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten und nachtaktive Tiere wie Fledermäuse eingedämmt. Straßenbeleuchtung und beleuchtete Werbeanlagen werden in Naturschutzgebieten untersagt. Der Betrieb von Himmelsstrahlern (so genannten Skybeamern) wird beschränkt, Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen sind verboten.

Das Bundesamt für Naturschutz hat einen Leitfaden zur „Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“ herausgegeben. Die fachlichen Empfehlungen basieren auf aktuellen Forschungsergebnissen zum Schutz nachtaktiver Tiere und zielen darauf, die Beeinträchtigungen durch künstliche Beleuchtung einzudämmen. Vorrangig sind folgende Maßnahmen:

  • Vermeidung von Lichtimmissionen, die für die Anwendung nicht erforderlich sind.
  • Gezielte Lichtlenkung auf die Nutzfläche.
  • Bedarfsorientierte Steuerung mit Reduktion bei geringer Nutzung.
  • Lichtfarben mit einem warmweißen Spektrum, das heiß ohne oder mit geringem Blaulichtanteil (CCT 1.600 K bis 2.400 K). Keine Verwendung von UV- oder IR Strahlung.
  • Gezielter Einsatz geringer Beleuchtungsstärken.

So hell wie nötig, so dunkel wie möglich

Kunstlicht mit niedriger Farbtemperatur (CCT < 2.000K) hat eine geringere Anlockwirkung auf Insekten als Licht mit ausgeprägtem Blauanteil, etwa das Licht von Quecksilber- oder Halogendampflampen. Mit Lichtlenkungsoptiken kann man zudem die Abstrahlung in den Himmel verhindern und das Licht gezielt auf die Flächen richten, die beleuchtet werden sollen.

Eine am Bedarf orientierte zeitliche Steuerung der Lichtmenge reduziert außerdem maßgeblich die negativen Effekte auf nachtaktive Tiere. Je geringer die Lichtmenge, desto weniger Insekten werden angelockt. Zudem spielt die Lichtfarbe eine entscheidende Rolle.

Aktuelle Forschungen haben ergeben, dass LEDs mit einer hellwarmen Lichtfarbe
(< 2.000 K) am wenigsten nachtaktive Tiere anziehen. Entscheidend ist der Grundsatz: „So viel Beleuchtung wie nötig, so wenig wie möglich“.

Neue Lampen – oder umrüsten

Gleichzeitig ist die Sicherheit des Menschen ein wichtiger Faktor – diesen Zielkonflikt gilt es in Einklang zu bringen. Vor allem an Fußgängerüberwegen und vielbefahrenen Straßen ist eine adäquate Beleuchtung unerlässlich.

Städte, Kommunen und private Unternehmen sind angehalten, mit geeigneten Maßnahmen Überbeleuchtung einzudämmen und mit neuen Lichttechnologien einen Beitrag zum Schutz nachtaktiver Tiere und der Umwelt zu leisten.

Die Entfernung alter Leuchtmittel sowie der Einsatz energieeffizienter LED-Technologie nimmt eine entscheidende Rolle ein. Wichtig hierbei ist, dass die neue Leuchte eine gezielte Lichtlenkung mit einer bedarfsgerechten Steuerung der Lichtmenge (Dimmung) und der Lichtfarbe (Spektrum) enthält.

Möglich ist ebenso die Umrüstung von Bestandsleuchten auf LED-Technologie. So kann zum einen Geld eingespart und zum anderen Elektronikschrott vermieden werden. Denn durch die Umrüstung wird die Bestandsleuchte für einen weiteren Nutzungszyklus von 15 bis 20 Jahren erhalten. Michael Härtl

Der Autor: Michael Härtl ist CEO und Gründer der Firma Laternix GmbH & Co. KG.