ANZEIGE
Ein Interview zum Glasfaserausbau mit Stefan Tiemann, geschäftsführender Gesellschafter der RFT Kabel Brandenburg GmbH.

Deutschland liegt beim Glasfaserausbau weiterhin hinter dem EU-Durchschnitt. Warum ist der Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze so entscheidend?
Stefan Tiemann: Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, benötigt unser Land in absehbarer Zeit flächendeckende Glasfaser- bzw. Gigabitnetze. Alarmierend ist, dass aktuell noch rund 23 Millionen Haushalte das Internet über Kupfernetze nutzen. Deshalb müssen wir den Gigabitwandel jetzt vorsorglich in Schwung bringen und ihn auch proaktiv gestalten. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Bürger und Unternehmen Zugang zu einer gigabitfähigen Infrastruktur erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Übergang von Kupfer auf Glasfaser erfolgreich zu gestalten?
Tiemann: Für die Kupfer-Glasfaser-Migration in Deutschland sind Investitionen in Milliardenhöhe erforderlich. Das heißt, Netzbetreiber können dieses wichtige Zukunftsprojekt nur gemeinsam stemmen – in einem Wettbewerb mit verlässlichen Spielregeln. Der Gesetzgeber ist entsprechend aufgefordert, diskriminierungsfreie und wettbewerbsneutrale Leitplanken festzulegen sowie klare, verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen zu formulieren. Diese müssen für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten und dürfen keine Ausnahmen für einzelne marktbeherrschende Netzbetreiber wie die Telekom vorsehen.
In anderen Ländern wird bereits über ein Abschaltdatum für Kupfernetze diskutiert. Gibt es ein solches Datum auch in Deutschland?
Tiemann: Nein, ein Abschaltdatum gibt es bislang nicht. Aus meiner Sicht sollte man damit auch vorsichtig sein, denn Eile ist nie ein guter Ratgeber. Die notwendigen Spielregeln und Rahmenbedingungen, von denen ich sprach, könnten dadurch übereilt formuliert werden und der Glasfaserwende letztlich schaden. Fakt ist: Ohne ein Ende des Kupferzeitalters bleibt die Auslastung der Glasfasernetze zu gering. Das wiederum hemmt Investitionen in den Glasfaserausbau. Unser Unternehmen RFT Kabel baut seit über 15 Jahren Glasfasernetze in Brandenburg. Für den Ausbau haben wir ausschließlich Eigenmittel eingesetzt. Wenn die Rückfinanzierung unsicher ist, wie es aufgrund fehlender Rahmenbedingungen aktuell der Fall ist, zögern wir, weitere Ausbauvorhaben zu realisieren. Diese Überlegungen treiben viele alternative Netzbetreiber um.
Um den Inhaus-Ausbau zu beschleunigen und Glasfaser bis in die einzelnen Wohnungen von Mehrfamilienhäusern zu verlegen, werden verschiedene Regulierungsansätze wie Ausbaufristen diskutiert. Was ist Ihre Position dazu?
Tiemann: Regulierung ist kein Allheilmittel. Anstatt durch zusätzliche Eingriffe Investitionshemmnisse zu erzeugen, sollte der Gesetzgeber klare Rahmenbedingungen mit Augenmaß schaffen. Meine persönlichen Erfahrungen zeigen, dass der Inhaus-Ausbau immer im Rahmen der jeweiligen verfügbaren Kapazitäten und finanziellen Ressourcen durchgeführt wird. Dabei hat sich die oft langjährige und enge Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft für uns bewährt. Zusätzliche gesetzliche Maßnahmen halte ich für den Ausbau der Netzebene 4 (NE4) daher nicht für notwendig.
Was halten Sie von einer erweiterten NE4-Ausbaupflicht?
Tiemann: Der Inhaus-Ausbau kann und darf nicht gegen den Willen der Eigentümer erfolgen. Grundlage jeder Baumaßnahme muss ein Gestattungsvertrag mit dem Eigentümer sein. Alles andere wäre nicht nur praxisfern, sondern auch rechtlich bedenklich.
Welche Modelle gibt es beim Inhaus-Ausbau?
Tiemann: Es gibt verschiedene Möglichkeiten: den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Netzbetreiber, den Ausbau durch Immobilieneigentümer, Entgeltlösungen wie das Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE) sowie hybride Modelle mit geteilten Investitionen. Diese Vielfalt an Modellen ermöglicht individuelle Lösungen, die sich an der Wohnsituation, der Eigentümerstruktur sowie der technischen Ausgangslage orientieren und somit die Grundlage für einen effizienten Netzausbau bilden. Mit Ausnahme des GBE: In seiner jetzigen Form ist es nicht praxistauglich und muss dringend weiterentwickelt werden, um als tragfähiges Modell am Markt bestehen zu können.
Was sagen Sie zum Thema Mitnutzung bestehender Inhaus-Netze?
Tiemann: Ich befürworte Mitnutzung – mit entsprechenden Zugangsentgelten, die bis zur vollständigen Kostendeckung umgelegt werden, einschließlich etwaiger Endkundenerlöse. Einheitspreise dürfen im Glasfaserausbau keine Anwendung finden. Ein bundesweit einheitliches Zugangsentgelt ignoriert die realen wirtschaftlichen Unterschiede vor Ort. Wir benötigen stattdessen ein nachvollziehbares und transparentes System zur Bewertung der jeweiligen Rahmenbedingungen. Ein standardisiertes Scoring-Modell könnte hierfür eine geeignete Grundlage bieten. Die unterschiedlichen Kosten, beispielsweise für den NE4-Ausbau in einem WBS-70-Plattenbau oder einem Gründerzeithaus, könnten auf diese Weise fair ausgeglichen werden. Doch ein flächendeckender Bedarf an Mitnutzung besteht aktuell noch nicht. In der Praxis überbaut fast ausschließlich die Telekom bestehende Netze. Eine Ausweitung der Mitnutzungsansprüche würde nur ihr nützen und die von ihr selbst verursachte Diskrepanz zwischen „Homes Passed” und „Homes Connected” auf Kosten anderer Netzbetreiber ausgleichen. Dies gilt es zu verhindern!
Zur Person:
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Stefan Tiemann ist geschäftsführender Gesellschafter des brandenburgischen Netzbetreibers und Telekommunikationsdienstleisters RFT Kabel. Als regionaler Digitalisierungspartner mit eigenen Glasfasernetzen und Rechenzentrum bieten die Unternehmen der RFT-Gruppe einen Full-Service für die Bereitstellung von Gigabit-Anschlüssen, Standortvernetzungslösungen, sicheren IT-Architekturen und Datendiensten. Die RFT Kabel versorgt über ihre eigenwirtschaftlich errichteten Netze Privathaushalte und Geschäftskunden zudem mit Kabelfernsehen (DVB-C), IPTV, Internet und Telefonie. Als Vorstandsmitglied der ANGA, Sprecher der Regionalgruppe Nord-Ost der BREKO Einkaufsgemeinschaft eG und als Mitglied im Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der IHK Potsdam setzt sich Stefan Tiemann für die Interessen der regionalen Netzbetreiber ein.
Kontakt:
RFT Kabel Brandenburg GmbH
Kurstraße 14-15
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 5261 0
E-Mail: presse@rftkabel.de
www.rftkabel.de
