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Sinkende Zuschlagswerte bei Windenergieprojekten setzen viele Kommunen unter Druck. Bereits vereinbarte Pachtmodelle geraten ins Wanken und die erwarteten Einnahmen schrumpfen. Warum der Preisverfall die kommunale Wertschöpfung gefährdet – und wie Städte und Gemeinden jetzt strategisch reagieren können.

Das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Windenergie hat 2023 eine dynamische Entwicklung ausgelöst. Es ist erfolgreich – und folgenreich. Viele der neu ausgewiesenen Vorranggebiete sind inzwischen geplant, genehmigt und bereit für die Ausschreibung. Das Angebot übersteigt das Ausschreibungsvolumen inzwischen so deutlich, dass die Zuschlagswerte stark sinken. Doch lassen sich die bereits vereinbarten Pachtsummen unter diesen Bedingungen noch halten? Und was bedeutet diese Entwicklung für Gemeinderäte und Bürgermeister?
„Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land war – wie schon in der vorherigen Gebotsrunde – stark überzeichnet. Die Zuschlagswerte sanken erneut deutlich“, berichtete Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, Ende März 2026. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.445 Megawatt (MW) wurden 924 Gebote mit einer Gesamtmenge von 7.858 MW eingereicht. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert fiel auf 5,54 ct/kWh – der niedrigste Wert seit Februar 2018.
Zuschlagswerte sinken durch Angebotsüberhang
Die Nachfrage nach Windstrom wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur gesteuert. Sie legt im Gebotspreisverfahren die Förderhöhe fest – die sogenannten Zuschlagswerte. Betreiber geben einen spezifischen Preis in Cent/kWh an und die günstigsten Projekte erhalten den Zuschlag. Der aktuelle Angebotsüberhang drückt die Zuschlagswerte deutlich (siehe Grafik). Doch welche Folgen hat das für die Kommunen?

In den vergangenen Jahren haben kommunale Entscheidungsträger und Flächeneigentümer mit Projektentwicklern attraktive Nutzungsverträge für Windenergieanlagen abgeschlossen. Durch den Preisverfall lassen sich die erwarteten Einnahmen jedoch nicht mehr realisieren. Projektentwickler müssen die Wirtschaftlichkeit ihrer Vorhaben neu bewerten – dazu gehört auch eine Prüfung der vereinbarten Pachtkonditionen. Häufig führt dies zu dem Wunsch, nachzuverhandeln und den Pachtzins an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Für Kommunen, die auf eine Entlastung ihres ohnehin angespannten Haushalts gehofft hatten, kommt das oft überraschend.
„Diese Situation haben wir in den vergangenen Monaten in mehreren Kommunen begleitet“, sagt Rolf Pfeifer, Geschäftsführer und stellvertretender Leiter Windenergie beim Freiburger Beratungsunternehmen endura kommunal. Die Fragen der Verwaltungen lauten: Wie verlässlich ist das neue Angebot? Welche Verhandlungsspielräume bestehen? Gibt es alternative Pachtmodelle, die für unsere Kommune vorteilhafter sind? Und vor allem: Wie erkläre ich als Bürgermeister dem Gemeinderat sinkende Haushaltseinnahmen? Gerade in dieser entscheidenden Phase sei eine unabhängige und fachkundige Beratung wichtig, betont Pfeifer.

Unabhängige Unterstützung bei Nachverhandlungen
endura kommunal begleitet Städte und Gemeinden seit über 15 Jahren erfolgreich bei Windenergieprojekten. Allein in den vergangenen zwei Jahren haben die Expertinnen und Experten mehr als 300 unterschiedliche Pachtangebote von Projektentwicklern an verschiedensten Standorten ausgewertet und die Wirtschaftlichkeit von Windparks beurteilt. „Wir bieten den Verantwortlichen Orientierung und unterstützen sie bei der notwendigen Kommunikation in den Gemeinderat“, erklärt Pfeifer. Betroffene Kommunen können sich jederzeit für ein kostenfreies Erstgespräch an das Windenergie-Team von endura kommunal wenden.
Kontakt:
endura kommunal GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
79110 Freiburg
Tel.: +49 761 38 69 09 8-62
E-Mail: windenergie@endura-kommunal.de
www.endura-kommunal.de

