Zur Beantwortung der Frage, ob der Vogelschutz eine Windkraftanlage verhindern kann, hat das zuständige Ministerium einen fachlichen Beurteilungsspielraum. (OVG Rheinland-Pfalz vom 28. Mai 2003 – AZ 8 A 10481/02.OVG)
Der Schutz gefährdeter Vogelarten kann unter Umständen dem Bau von Windkraftanlagen durchaus entgegenstehen. Im Fall des Bauantrags für zwei umstrittene Anlagen im Landkreis Kaiserslautern waren die Voraussetzungen dafür allerdings nicht gegeben. Bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten habe das zuständige rheinlandpfälzische Ministerium für Umwelt und Forsten einen fachlichen Beurteilungsspielraum, stellte das Gericht fest.
Gerade mit Blick auf die gefährdeten Vogelarten Kornweihe und Wiesenweihe habe das Umweltministerium die Unterschutzstellung des betroffenen Geländes geprüft, aber ausdrücklich verworfen. Auch erlaubten diverse Gutachten nicht den Schluss, dass gerade der umstrittene Bereich zum Schutz der seltenen Vogelarten ganz besonders geeignet sei und deshalb den Rang eines „faktischen Vogelschutzgebietes“ besitze.