Verpflichtungserklärungen

Das OLG Düsseldorf bestätigt seine Rechtsprechung zur Abforderung von Verpflichtungserklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. (OLG Düsseldorf vom 25. Juni 2014 – AZ VII-Verg 39/13)

Öffentliche Auftraggeber dürfen die Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Förderung von Beruf und Familie nicht als Eignungsnachweise fordern. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Bedingung an die Auftragsausführung, die erst in einer späteren Phase des Vergabeverfahrens relevant wird.

Das OLG Düsseldorf zweifelte erneut an der Verfassungsmäßigkeit des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, insbesondere im Hinblick auf die geforderten Verpflichtungserklärungen. Diese verstoßen möglicherweise gegen Grundrechte beziehungsweise seien mit dem Unionsrecht unvereinbar.

Ute Jasper / Jens Biemann