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Hochschulen und Forschungseinrichtungen dürfen als Bieter an Vergabeverfahren teilnehmen. (EuGH vom 23. Dezember 2009 – AZ C-305/08)

Nach den europäischen Vorgaben dürfen alle „Wirtschaftsteilnehmer“ an Vergabeverfahren teilnehmen. Die Reichweite dieses Begriffs führt jedoch immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Der vorliegenden Entscheidung lag ein Vergabeverfahren für Dienstleistungen zugrunde, an dem sich ein Zusammenschluss mehrerer Universitäten und Behörden beteiligt hatte. Die Vergabestelle schloss das Konsortium mit Verweis auf den fehlenden Erwerbszweck vom Verfahren aus.

Zu Unrecht, wie der EuGH entschieden hat. Als „Wirtschaftsteilnehmer“ gelten auch Universitäten und Forschungseinrichtungen, die nicht primär auf Gewinnerzielung ausgerichtet, nicht wie ein Unternehmen strukturiert und nicht regelmäßig am Markt präsent sind.

Ute Jasper / Jan Seidel