Punktevergabe

Die Punktevergabe auf Wertungskriterien ist grundsätzlich nicht überprüfbar. (OLG München vom 2. November 2012 – AZ Verg 26/12)

Bei der Punktevergabe hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum. Bieter, die sich benachteiligt fühlen, können nur selten auf eine inhaltliche Überprüfung der Punktevergabe hoffen. Nur bei willkürlichen oder sachfremden Erwägungen kann ausnahmsweise ein Vergabeverstoß vorliegen.

Ob der Auftraggeber seine Punktevergabe im Vergabevermerk oder den Auswertungsbögen begründen muss, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Ist die Punktevergabe in den Vergabeunterlagen ausführlich beschrieben, so muss der Auftraggeber lediglich die Punkte vergeben. Anhand der Beschreibung lässt sich sodann nachvollziehen, welche Gründe im Einzelfall ausschlaggebend für die Punktewahl waren.

Ute Jasper / Jens Biemann