Öffentliche Beschaffung sozial nachhaltig gestalten

Öffentliche Beschaffung kann mehr als Kosten sparen: Sie kann Inklusion fördern und Barrieren abbauen.

Beschaffung Inklusion Barrierefreiheit
Bei der öffentlichen Beschaffung sind auch soziale Aspekte wie Inklusion und Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Foto: Adobe Stock

Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiges Instrument einer sozial nachhaltigen Entwicklung. In den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit sind neben ökologischen und ökonomischen stets auch soziale Aspekte zu berücksichtigen. Für soziale Kriterien kommen vielfältige Möglichkeiten in Betracht. Ein prominentes Beispiel für die Integration sozialer Kriterien ist die Einhaltung von Menschenrechten bei der Beschaffung von Waren sensibler Produktgruppen. Weiterhin können auch Inklusion oder Barrierefreiheit (oder die Kombination dieser Faktoren) zu einer sozial nachhaltigen Beschaffung beitragen.

Barrierefreiheit und Inklusion

Barrierefreiheit und Inklusion sind eng miteinander verbunden, verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze und Zielsetzungen. Beide Aspekte fördern die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und sind somit als Querschnittsthemen zu sehen, die alle Bereiche einer nachhaltigen Entwicklung (17 Sustainable Development Goals, SDGs) berühren. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass Barrierefreiheit ein Mittel bzw. eine Voraussetzung ist, um Teilhabe zu ermöglichen, während Inklusion das übergeordnete Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft darstellt. In der öffentlichen Beschaffung bedeutet dies, durch Barrierefreiheit nicht nur technische Anforderungen zur Zugänglichkeit zu definieren, sondern auch Prozesse, Dienstleistungen und Produkte so zu gestalten, dass sie den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Nutzenden gerecht werden. Außerdem bedeutet Inklusion in der öffentlichen Beschaffung auch die gezielte Berücksichtigung von Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen oder weitere benachteiligte Personengruppen beschäftigen, insbesondere Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Inklusionsbetriebe.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine sozial-nachhaltige Beschaffung sind auf europäischer und nationaler Ebene verankert (§ 97 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Für die Integration von Barrierefreiheit und Inklusion sind weitere rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Nicht abschließend, aber beispielsweise zu nennen sind § 121 GWB, welcher dazu verpflichtet, Leistungsbeschreibungen so zu formulieren, dass sie die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, oder § 118 GWB, welcher die bevorzugte Vergabe an WfbM oder Inklusionsbetriebe regelt. Auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt seit Juni 2025, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Einen guten Überblick bietet der Projektbericht „Dienstleistungen nachhaltig beschaffen“ der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) im Beschaffungsamt des BMI: www.nachhaltige-beschaffung.info/Projektbericht_Dienstleistungen. Insbesondere das erste Kapitel in Teil B des Projektberichts bietet Informationen zur inklusiven Beschaffung und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Integration von Inklusion und Barrierefreiheit in die konkrete Beschaffung beginnt bereits bei der Bedarfsanalyse. Hier sollten Anforderungen frühzeitig unter Einbeziehung von Nutzenden definiert werden. In der Leistungsbeschreibung können Kriterien festgelegt werden, etwa zur barrierefreien Gestaltung von Software, Webseiten oder Dienstleistungen. Darüber hinaus ist ein wichtiger Ansatz die Nutzung funktionaler Leistungsbeschreibungen. Beispielsweise kann bei der Beschaffung von Software die Einhaltung anerkannter Standards wie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) gefordert werden.

Leitfäden und Praxisbeispiele

Für die Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion als Nachhaltigkeitskriterien in der Praxis bieten bereits vorhandene Leitfäden und Praxisbeispiele Orientierung. Neben der Integration verbindlicher Barrierefreiheitsstandards in IT-Beschaffungen, wird gezielt auf die Vergabe von Aufträgen an Inklusionsbetriebe oder WfbM gesetzt. Eine Rahmenvereinbarung zur Wiedervermarktung und Entsorgung von IT-Altgeräten zwischen dem Beschaffungsamt des BMI und dem Inklusions- und Green-IT-Unternehmen AfB gGmbH stellt einen weiteren Ansatz zur Umsetzung dar (weitere Infos), der außerdem auf die Kreislaufwirtschaft einzahlt.

Sie haben bereits Erfahrungen zu Barrierefreiheit und Inklusion in der Beschaffung gesammelt oder benötigen Beratung? Melden Sie sich gerne bei der KNB unter nachhaltigkeit@bescha.bund.de.

Eine sozial nachhaltige öffentliche Beschaffung durch Inklusion und Barrierefreiheit ist rechtlich möglich und politisch gewollt. Durch frühzeitige Planung, klare Kriterien und die Nutzung vorhandener Leitfäden und Praxisbeispiele können öffentliche Auftraggeber einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten und gleichzeitig verantwortungsvolle Märkte fördern.

Kontakt:

Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) im Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3
53119 Bonn
Ansprechpartnerin: Antonia Dierker
Tel.: +49 228 99610-2345
E-Mail: nachhaltigkeit@bescha.bund.de
www.nachhaltige-beschaffung.info