Nur innere Belange

Eine Fraktion kann nicht den Ratssaal für Parteizwecke nutzen, wenn ihr nur zusteht, Sitzungsräume für die Fraktionsarbeit zu nutzen. (VG Düsseldorf vom 16. April 2010 – AZ 1 K 2401/08)

Als die Fraktion einer im Gemeinderat vertretenen Partei den Ratssaal für eine öffentliche Veranstaltung in Anspruch nehmen wollte, war die Gemeinde nicht einverstanden. Demgegenüber machte die Fraktion geltend, sie hätte nach der Gemeindeordnung einen Anspruch auf Zuwendungen. Dabei blieb unberücksichtigt, dass die Einzelheiten im Ermessen der Gemeinde standen.

Die Fraktion hatte nur den Anspruch, dass ihr im Rahmen der Raumkapazitäten für ihre Fraktionsarbeit und insbesondere zur Durchführung von Fraktionssitzungen Sitzungsräume im Rathaus überlassen wurden. Jedoch wollte die Fraktion eine allgemeine Informations- und Diskussionsveranstaltung durchführen.

Franz Otto