Der Bestandteil „Stadtwerke“ im Firmenamen bedeutet, dass das Unternehmen mehrheitlich in kommunaler Hand ist. (BGH vom 13. Juni 2012 – AZ I ZR 228/10)
An einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen ist neben einer Stadtwerke-Gesellschaft ein privater Partner beteiligt. Der private Partner hält 57 Prozent der Gesellschaftsanteile. Im Firmennamen der gemeinsamen Gesellschaft taucht der Begriff „Stadtwerke“ auf.
Zu Unrecht! Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist diese Bezeichnung irreführend. Kunden gingen bei Stadtwerken davon aus, dass diese mehrheitlich kommunal seien.
Bei aktuellen Privatisierungsprojekten sollte die öffentliche Hand somit beachten: Mit der kommunalen Mehrheit geht der Name. Sicherlich ein Faktor, der den Unternehmenswert schmälert.
Ute Jasper / Jens Biemann