Nachlass Bedingung

Ein Preisnachlass darf nicht unter die Bedingung gestellt werden, in dem Vergabeverfahren eines anderen Auftraggebers ebenfalls den Zuschlag zu erhalten. (OLG Brandenburg vom 14. Dezember 2010 – AZ 11 U 37/10)

Ein in dieser Weise bedingter Preisnachlass ist nicht wertungsfähig – so das OLG Brandenburg. Bedingte Preisnachlässe könnten nur berücksichtigt werden, wenn der tatsächliche Eintritt der Bedingung für den Auftraggeber realistisch sei. Bei der Verknüpfung des Preisnachlasses mit einem fremden Vergabeverfahren könne der Auftraggeber indes nicht ermessen, ob der Bieter auch in dem – vom Auftraggeber nicht selbst vergebenen Los – erfolgreich sein würde. Für die Wertungsfähigkeit eines Angebots kommt es damit auf die Sicht des Auftraggebers an.

Ute Jasper / Jan Seidel