Betreiber von Gebäuden müssen die Energieeffizienz optimieren. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die gründliche Sanierung des Gebäudebestands – auch im Hinblick auf die Beleuchtung. Über den Erfolg entscheidet der Einsatz der Lichttechnologien und Steuerungssysteme.

Nach Informationen der EU-Kommission zählen Gebäude zu den größten Energieverbrauchern in Europa: Für sie werden etwa 40 Prozent des gesamten Stroms verwendet, der in der EU genutzt wird.
85 Prozent der Gebäude in der EU wurden vor dem Jahr 2000 errichtet – wobei 75 Prozent eine schlechte Energieeffizienz aufweisen. Entsprechende Optimierungen sind der Schlüssel, um Energie einzusparen, die finanzielle Last für Bürger und Unternehmen zu senken sowie einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Baubestand (Klimaneutralität) bis 2050 zu erreichen.
Die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen
Um Sanierungsprojekte zu beschleunigen, hat die EU diverse Vorschriften auf den Weg gebracht. Dazu zählt beispielsweise das Verbot von Leuchtstofflampen, das im Februar 2023 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus hat die EU die Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) überarbeitet.
Sie zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und die CO2-Emissionen in diesem Umfeld zu senken. Dies soll dazu beitragen, die Klimaziele der EU umzusetzen. Die Richtlinie legt Mindeststandards für die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden fest und fördert die Sanierung des Gebäudebestands durch Investitionsanreize.
Ein zentrales Ziel bildet dabei die schrittweise Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs des nationalen Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um bis zu 22 Prozent. Neue Gebäude hingegen sollen bis 2030 völlig emissionsfrei sein. Um die Energienutzung zu optimieren, fördert die EPBD zudem den Einsatz von intelligenten Systemen zur Gebäudeautomatisierung. Bis Mai 2026 müssen sämtliche EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Kommunen sollten auf LED umrüsten
Von den Anforderungen und Pflichten der EPBD betroffen sind insbesondere auch öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Sportstätten und weitere Einrichtungen. Einen hohen Anteil an der Gesamt-Energieeffizienz der Gebäude hat die Beleuchtung. Die Verantwortlichen in den Kommunen sollten schnell reagieren und entsprechende Sanierungsinitiativen auf den Weg bringen. Denn in vielen kommunalen Einrichtungen ist die Lichtinfrastruktur noch von veralteter Technik geprägt.
Eine Umrüstung auf moderne LED-Lösungen ist daher dringend zu empfehlen. Die Technologie ebnet nicht nur den Weg für eine optimierte Lichtqualität, sondern bietet auch viele weitere Vorteile für Nutzer und Betreiber öffentlicher Gebäude.
So fördert gutes Licht beispielsweise die Konzentration in Klassenzimmern und Büros, sorgt für eine angenehme Arbeitsatmosphäre und erhöht das Wohlbefinden der Nutzer. Zudem senken LEDs den Energieverbrauch und die Wartungskosten erheblich.
Licht präzise steuern
Eine entscheidende Rolle spielt auch die Steuerungstechnologie: Mit intelligenten Systemen lässt sich die Beleuchtung präzise an aktuelle Anforderungen anpassen und beispielsweise abhängig vom Tageslicht oder der Raumpräsenz individuell steuern. Auf diese Weise werden zusätzliche Energieeinsparungen von bis zu 70 Prozent möglich. Somit können Kommunen die Anforderungen der EPBD und anderer Richtlinien besser stemmen.
Erfolgreiches Praxisbeispiel
Wie das in der Praxis erfolgreich funktionieren kann, zeigt die energetische Lichtsanierung beim Europäischen Patentamt in München: Aufgrund des Leuchtstofflampenverbots stand die Behörde im Jahr 2023 vor der Herausforderung, veraltete Beleuchtungstechnik durch LED-basierte und effiziente Lichtlösungen zu ersetzen.
Die Anforderungen waren entsprechend hoch: Um ihren anspruchsvollen Aufgaben nachzugehen, benötigen die Patentrechtsspezialisten ein gut ausgeleuchtetes Arbeitsumfeld. Insgesamt 20.000 LED-Leuchten auf dem gesamten Verwaltungscampus wurden installiert – in den Büros, auf den Fluren und in der Tiefgarage.
Die Behörde profitiert dadurch von entscheidenden Vorteilen: Nach abgeschlossener Umrüstung lassen sich mindestens 78 Prozent des Primärenergiebedarfs für Licht in den Büros einsparen. Dies markiert einen wichtigen Meilenstein hin zum ehrgeizigen Klimaziel des Europäischen Patentamts: Bis 2030 soll für alle Gebäude CO2-Neutralität erreicht sein.
Manfred Petschulat



