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Die EU hat mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) neue, deutlich verschärfte Anforderungen an die Abwasserwirtschaft verabschiedet. Sie umfassen striktere Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff, erstmalig Maßnahmen zur Mikroplastik- und Arzneimittelrückstandsreduktion sowie als Beitrag zum Klimaschutz die Energieneutralität der Abwasserbehandlung. Ein Meilenstein für den Gewässerschutz, aber auch ein gewaltiges Investitionsprogramm für Kommunen.

Die DWA begrüßt die Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie ausdrücklich. Sie bedeutet aber auch eine gewaltige Herausforderung für die Abwasserwirtschaft und dementsprechend für die Kommunen. Allein in Deutschland beläuft sich das Investitionsvolumen für die Umsetzung auf 20 bis 25 Milliarden Euro.
Rückhalt von Spurenstoffen
Bis 2045 müssen alle Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 150.000 Einwohnerwerten – Einwohner plus Einleitungen aus Industrie und Gewerbe – über eine vierte Reinigungsstufe zum Rückhalt von anthropogenen Spurenstoffen verfügen. Dazu kommen Anlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten nach einem risikobasierten Ansatz. Insgesamt werden in Deutschland mindestens 500 Kläranlagen nachgerüstet werden müssen.
Das Investitionsvolumen hierfür wird auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt. Dazu kommen Betriebskosten, vor allem für Aktivkohle und Energie. Bezahlen soll dies aber nicht die Abwasserwirtschaft, sondern die Arzneimittel- und Kosmetikindustrie. Die EU schreibt vor, dass die Hersteller und Inverkehrbringer dieser Stoffe mindestens 80 Prozent der Vollkosten, Investition und Betrieb, der vierten Reinigungsstufe übernehmen müssen. Die Ausgestaltung dieser erweiterten Herstellerverantwortung obliegt den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten.
Die DWA unterstützt die erweiterte Herstellerverantwortung vollumfänglich. Wichtig ist jetzt eine zeitnahe, pragmatische und rechtssichere nationale Umsetzung. Die Unternehmen der Abwasserwirtschaft, und damit die Kommunen, können die Investitionen nur fristgerecht durchführen, wenn sie Planungs-, Rechts- und Finanzierungssicherheit haben.
Weiterer Schwerpunkt der Novellierung: Energieneutralität der Abwasserbehandlung. Diese lässt sich aber in der Regel nur durch den Einsatz erneuerbarer Energien, Photovoltaik und Windkraft, erreichen. Der Gesetzgeber muss die Rahmenbedingungen schaffen, um erneuerbare Energien rechtlich und steuerlich in den Kläranlagenbetrieb problemlos einbinden zu können.
DWA: Partnerin der Kommunen
Bei der nationalen Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie sind aktuell noch viele Fragen offen. Aktuelle Informationen finden Sie auf www.dwa.info/karl. Zudem veranstaltet die DWA jeden ersten Mittwoch im Monat die offene Online-KARL-Sprechstunde. Sie fragen, unsere Fachleute antworten. Für DWA-Mitglieder selbstverständlich kostenlos.
Der DWA-Shop mit vielfältigen Filtermöglichkeiten hilft Ihnen dabei, die für Sie passende Fortbildung zu finden. Die DWA macht Kommunen und ihre Mitarbeitenden fit und begleitet sie auf Ihrem weiteren Weg. Ob Veranstaltungen mit KARL als Themenschwerpunkt oder einem der vielen weiteren Bereiche – wählen Sie aus über 400 Veranstaltungen die für Sie passende aus. Weitere Infos: www.dwa.info/va
Kontakt:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall
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Tel: 02242 872-222
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