Wenn an einem europaweiten Vergabeverfahren nur inländische Bieter teilnehmen, fehlt die Binnenmarktrelevanz. (VGH Hessen vom 11. Dezember 2012 – AZ 8 B 1668/12.R)
Eine deutsche Kommune schrieb Rettungsdienstleistungen als Dienstleistungskonzession europaweit aus. Lediglich in Deutschland ansässige Unternehmen haben daraufhin ihre Angebote eingereicht.
Für einen solchen Fall nimmt der Verwaltungsgerichtshof an, dass sich ein unterlegener Bieter nicht auf die europäischen Gleichbehandlungsgrundsätze berufen kann. Die notwendige Binnenmarktrelevanz fehle bei diesem rein innerstaatlichen Vorgang. Mögliche Verstöße gegen allein europarechtliche Gleichbehandlungsregeln blieben dann unbeachtlich.
Ute Jasper / Jens Biemann