Hochwasserrisiko in Sachsen

Malerisch, aber auch risikobehaftet: Dresdens Lage an der Elbe. Foto: Adobe stock/travelguide

Für Sachsen war das extreme Hochwasser 2002 ein einschneidendes Ereignis: Weitreichende Konsequenzen folgten. Uwe Müller und Kristina Rieth erzählen, wie der Freistaat Sachsen betroffen war.

Nach dem extremen Hochwasser von 2002 hat Sachsen mit einer umfassenden Ereignisanalyse für alle Gewässer I. Ordnung begonnen, Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) erarbeitet sowie Gefahrenkarten erstellt. So konnte die Katastrophe methodisch aufgearbeitet werden, zudem wurde ein Investitionsprogramm zur schrittweisen Verbesserung des Hochwasserschutzes abgeleitet.

Im Anschluss haben die Kommunen über 25 Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer II. Ordnung erarbeitet. Sie beinhalten alle entscheidenden Informationen zur Hochwasserprävention, die unter anderem insbesondere Raumplanungsstellen verfügbar gemacht worden sind.

Damit decken die HWSK zu einem großen Teil die Hochwasserrisikomanagementpläne der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL, EU 2007) ab und beinhalten zahlreiche neu erarbeitete methodische Grundlagen. In den HWSK sind unter anderem 568 Gefahrenkarten für 540 Orte für Szenarien mit den Wahrscheinlichkeiten HQ20, HQ50, HQ100, HQ200 oder HQ300 und EHQ enthalten.

Entsprechend der EG-HWRM-RL hat Sachsen im zweiten Zyklus die einzelnen Schritte der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos, die Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie von Hochwasserrisikomanagementplänen umgesetzt.

Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos erfolgte auf der Grundlage verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen. Wichtige Datengrundlagen dazu liegen durch die HWSK und die nach jedem großen Hochwasser in Sachsen durchgeführten Ereignisanalysen vor.

Für die Risikogebiete sind Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Ereignisse mit niedriger (Extremereignis), mit mittlerer (> 100 Jahre) und mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit erstellt worden. Die Hochwassergefahrenkarten enthalten das Ausmaß der Überflutung, die Wassertiefe oder den Wasserstand und die Fließgeschwindigkeit oder relevante Wasserabflüsse.

Die Hochwasserrisikokarten beinhalten die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, die IVU-Anlagen gemäß RL 96/61/EG, die betroffenen Schutzgebiete nach Wasserrahmenrichtlinie (EGWRRL) und weitere Informationen, etwa zu Sedimenten oder Verschmutzungen. Bei den im zweiten Zyklus neu erstellten Karten an Gewässern I. Ordnung wurden die hydraulischen Berechnungen inzwischen fast flächendeckend in 2D durchgeführt.

Auf Grundlage dieser Informationen wurden in Abstimmung mit den Bewirtschaftungsplänen nach EG-WRRL bis Ende 2021 die in der Flussgebiets- oder Bewirtschaftungseinheit abgestimmten Hochwasserrisikomanagementpläne entsprechend der EG-HWRM RL erstellt.


Zum Nachlesen

BRD, Bundesrepublik Deutschland (2009): Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist.

EU, Europäische Union (2000): Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – EG-Wasserrahmenrichtlinie, (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), 2000.

EU, Europäische Union (2007): Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, (ABl. L 288 vom 06.11.2007, S. 27), 2007.

Freistaat Sachsen (2002): Gesetz zur Erleichterung des Wiederaufbaus und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 14. November 2002 (SächsGVBl., Jg. 2002, Bl.-Nr. 13, S. 307).

Freistaat Sachsen (2004): Sächsisches Wassergesetz i. d. F. d. Bek. vom 18.10.2004, SächsGVBl. Jg. 2004, Bl.-Nr. 13, S. 482 (SächsGVBl. S. 393)

Freistaat Sachsen (2013): Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 144) geändert worden ist.

Müller, U. (2010): Hochwasserrisikomanagement – Theorie und Praxis, Vieweg+Teubner Verlag, 440 Seiten, Wiesbaden 2010


Überflutungen wie hier in Meißen 2013 hat Sachsen in den vergangenen Jahren wiederholt erlebt. Foto: Adobe Stock/i_valentin

Diese Pläne enthalten die Darstellung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Ebenso enthalten sie die Festlegung und Beschreibung angemessener Ziele für das Hochwasserrisikomanagement. Besonderen Wert legt die EG-HWRM-RL auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge; auf Hochwasservorhersagen sowie Frühwarnsysteme; und auf die Berücksichtigung von Merkmalen des betreffenden (Teil-) Einzugsgebietes.

Die EG-HWRM-RL ist umgesetzt; zudem gibt es wichtige flankierende Maßnahmen, die einen entscheidenden Beitrag leisten können, Hochwasserrisiken zu reduzieren und ein Bewusstsein für sie zu schaffen. Die nachfolgenden Beispiele zeigen, dass Hochwasserrisikomanagement ein fachübergreifendes Thema ist und wesentliche Akteure außerhalb der Wasserwirtschaft einzubinden sind.

Hochwasserentstehungsgebiete

Laut Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) werden Hochwasserentstehungsgebiete ausgewiesen und durch Rechtsverordnung festgesetzt. Diese Gebiete treten insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften auf. Sie werden als Bereiche definiert, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können.

In den Hochwasserentstehungsgebieten ist das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen zu erhalten und zu verbessern, wobei die Böden so weit wie möglich entsiegelt und geeignete Gebiete aufgeforstet werden sollen.

Uwe Müller, Kristina Rieth


Die Autoren

Dr.-Ing. habil. Uwe Müller leitet die Abteilung Wasser, Boden, Kreislaufwirtschaft im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Dipl.-Ing. Kristina Rieth leitet das Landeshochwasserzentrum Sachsen.