
– ANZEIGE – Die korrekte Eingruppierung der Beschäftigten ist wohl eine der schwierigsten Tätigkeiten, die in den Personalabteilungen im öffentlichen Dienst anfallen. Hier kann Digitalisierung helfen: Softwaregestützt gelingt es, die Eingruppierung schnell und rechtssicher zu erstellen sowie transparent zu dokumentieren.
Eingruppierung im öffentlichen Dienst ist komplex und streitanfällig
Die Eingruppierung von Stellen im öffentlichen Dienst ist komplex, zeitlich aufwendig und wird in über 1.000 Fällen pro Jahr zum Streitfall vor Gericht. Ob vor diesem Hintergrund selbst gebastelte Excel-Tools und das Hin-und-her-Senden von Dokumenten in Papierform den Anforderungen an eine effiziente und moderne Verwaltung genügen, kann daher mit einem großen Fragezeichen versehen werden.
Rechtssichere Eingruppierung und Stellenbewertung
Die Entgeltgruppe kann nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden, sondern richtet sich nach der Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit. Aus diesem Grund ist der Vorgang der Stellenbewertung so brisant. Zugleich ist er auch inhaltlich anspruchsvoll. Auf der einen Seite müssen die Vorgaben des Tarifrechts eingehalten werden. Hier gibt es immer wieder Neuerungen durch die Tarifvertragsparteien, insbesondere durch Änderungen der Entgeltordnungen oder durch einen Wechsel in der Rechtsprechung. Auf der anderen Seite enthält die Entgeltordnung des TVöD viele sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch den zuständigen Bewerter ausgelegt und angewandt werden müssen. So muss bei der Eingruppierung zum Beispiel entschieden werden, ob eine Tätigkeit vorliegt, die „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“ oder eher „umfassende Fachkenntnisse“ erfordert. Diese Entscheidung muss im Ernstfall auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten können, denn die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt der Beschäftigten. Aus der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe ergibt sich die Höhe des Tabellenentgelts.
Digitalisierung erleichtert Eingruppierung
Das Freiburger IT- und Softwareunternehmen Haufe hat eine Software entwickelt, die den Bewerter sowohl bei der Eingruppierung und Stellenbewertung als auch bei der Zusammenarbeit mit den Fachbereichen unterstützt. Der Eingruppierungsmanager hilft bei der korrekten Eingruppierung, indem er Schritt für Schritt durch den Eingruppierungsprozess führt. Bei Zweifelsfragen und bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe kann der Bewerter auf bewährte Fachinhalte von Haufe zurückgreifen. Durch die Delegationsfunktion wird die Zusammenarbeit zwischen Personalbereich und Fachbereich vereinfacht. Das Hin-und-her-Schicken von Dateien verläuft sicher und transparent über die Software. Auf diese Weise wird der komplette Eingruppierungs-Workflow digital abgebildet und rechtssicher dokumentiert. Abgeschlossene Stellenbewertungen werden direkt in der Software zentral archiviert und können bei Bedarf, zum Beispiel bei der Neubewertung einer Stelle, wieder abgerufen werden.
Mehr zum Haufe Eingruppierungsmanager finden Sie unter www.haufe.de/eingruppierung
In vier Schritten zur rechtssicheren Eingruppierung:
1. Stammdaten anlegen
Starten Sie den digitalen Workflow, indem Sie Stellen- und Personaldaten erfassen.
2. Tätigkeiten erfassen und Arbeitsvorgänge bilden
Erfassen Sie die Tätigkeiten und bilden Sie mit Hilfe der Software aus den Tätigkeiten Arbeitsvorgänge. Per Mausklick binden Sie bei Bedarf Mitarbeiter in den Workflow mit ein.
3. Arbeitsvorgänge bewerten und kommentieren
Nachdem die Arbeitsvorgänge gebildet sind, führt sie das System durch den Bewertungsprozess. Anschließend gruppiert das System die Stelle automatisch ein.
4. Eingruppierung abschließen
Im letzten Schritt wird automatisch ein Eingruppierungsdokument erstellt. Sie können das Dokument direkt aus der Software versenden. Alle angelegten Stellen finden sich übersichtlich auf der Startseite.
Kontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Ein Unternehmen der Haufe Group SE
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg
Tel.: 0800 5050-445
E-Mail: service@haufe.de
www.haufe.de
