Getrennte Kriterien

Das OLG Düsseldorf trennt weiter streng Eignungs- und Zuschlagskriterien und setzt sich damit in Widerspruch zum Gericht der Europäischen Union. (OLG Düsseldorf vom 12. Juni 2013 – AZ Verg 7/13)

Auftraggeber müssen auch bei Ausschreibungen von Architekten- und Ingenieurleistungen sauber zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien trennen. Das OLG Düsseldorf sieht einen Verstoß gegen dieses Trennungsgebot, wenn die Erfahrung und die fachliche Kompetenz des Projektverantwortlichen zum Zuschlagskriterium gemacht werden.

Damit widerspricht das OLG Düsseldorf dem Gericht der Europäischen Union (EuG). Dieses erlaubte in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung aus 2010 die doppelte Berücksichtigung von Lebensläufen der Mitglieder eines Projektteams sowohl in der Eignungs- als auch in der Zuschlagsphase. Seine Entscheidung begründete es damit, dass gerade die berufliche Erfahrung eines Teams auch den technischen und wirtschaftlichen Wert des Angebots beeinflusse und mit bewertet werden müsse.

Ute Jasper / Jens Biemann