Gemeinden gewinnen mit Windenergie

Von sauberen Energieprojekten zu starken Gemeinden: Wie Windparks Gemeinden helfen, Herzensprojekte zu realisieren und ihre Lebensqualität zu steigern. Dies sind die Vorteile für Gemeinderäte und Bürger.

Windenergie Windpark
Windkraftanlage im Windpark Wundersleben. Foto: Flightseeing

Unter Gemeindevertreterinnen und -vertretern hat es sich inzwischen herumgesprochen: Windparks ersparen nicht nur Klima und Lebewesen Treibhausgasemissionen – sie können auch für Gemeinden ein Segen sein. Rein aus ökologischer Perspektive bietet die Nutzung einer unendlichen Ressource wie Wind bereits einen Mehrwert durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Energieträgern wie Kohle oder Öl. Dies kann einen wichtigen Schlüssel bei der Erstellung von Energiekonzepten insbesondere bei der kommunalen Wärmenetzplanung bilden.

Windenergieanlagen bieten im Rahmen von Beteiligungsmaßnahmen einen Nutzen, sie sorgen für einen finanziellen Aufwind in den Gemeindekassen. Bei den Gestaltungsmöglichkeiten bestehen viele kreative Umsetzungen, die sowohl den Kommunen als auch den Anwohnern vor Ort zugutekommen.

Ein Paragraph, der Gemeinden beteiligt

Die lokale Wertschöpfung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Der § 6 EEG regelt, dass angrenzende Kommunen an den Einnahmen aus der Windverstromung teilhaben können. Somit darf der Vorhabenträger den betroffenen Gemeinden eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede vor Ort eingespeiste Kilowattstunde anbieten.

Die Gemeinden profitieren für die gesamte Dauer der EEG-Förderung und können somit 20 Jahre lang mit Einnahmen planen. Je nach Bauhöhe und Standortbedingung bedeutet dies pro Windenergieanlage jährliche Zuwendungen von bis zu 50.000 Euro. Die Gemeinden können frei über die Verwendung entscheiden und somit in wichtige lokale Projekte investieren, um die Lebensqualität vor Ort weiter zu verbessern. Das Gesetz stellt klar, dass die angrenzenden Gemeinden für ihre Erlösbeteiligung keinerlei Gegenleistung schulden. Einzige Voraussetzung für die Zuwendung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gemeinde und Anlagenbetreiber. Aktuell handelt es sich dabei um ein freiwilliges Angebot durch den Vorhabenträger. Der Energieparkentwickler UKA bietet das regelmäßig in neuen Projekten an.

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* Gesamthöhe bis Rotorblattspitze – Wichtig: Die konkreten Erträge hängen immer von den tatsächlichen Stromproduktion ab. Grafik: UKA

Sanierte Straßen dank Verträgen

Für Windenergieprojekte werden zusätzlich zu den Standorten für die Zuwegung, den Transport, den Netzanschluss (Errichtung von Kabeltrassen) sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weitere Flächen benötigt, die häufig in Gemeindehand liegen. Zur Nutzung der Flächen und Wege werden mit den Projektentwicklern meist schuldrechtliche Gestattungs- bzw. Nutzungsverträge vereinbart. Je nach Zustand der vorhandenen Infrastruktur werden Wege ertüchtigt und vom Betreiber über die Laufzeit der Windenergieanlagen instandgehalten, sodass u. a. die Landwirte vor Ort profitieren.

Dank der Sonderregelung des GewStG im Bereich Windkraft (§ 29 Abs. 1 Ziffer 2a) erhalten die Gemeinden vor Ort 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen – 10 Prozent gehen an den Verwaltungssitz der Betreibergesellschaft.

Natur und Umwelt im Blick

Wie bei allen baulichen Maßnahmen, ist der Ausbau der Windenergie stets mit einem Eingriff in die Natur verbunden. Im Vergleich mit anderen Energieerzeugungsformen ist der Eingriff aber sehr gering. Um sicherzustellen, dass der Windpark im Einklang mit Mensch und Umwelt betrieben wird, werden unabhängige Gutachten erstellt, um folgende Kriterien zu berücksichtigen: Schallemission und –immission, Schattenwurf, Turbulenzen, Boden, Regeln der Land- und Forstwirtschaft, Luftfahrtrechtliche Vorschriften, Arten-, Arbeits-, Brand- und Denkmalschutz sowie Straßenrecht.

Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen dabei durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom Vorhabenträger ausgeglichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise kompensiert werden (Ersatzmaßnahmen).

Die Ausgleichsprojekte realisiert der Energieparkentwickler UKA häufig in engem Schulterschluss mit örtlichen Naturschutz-Organisationen. Beispiele dafür sind etwa Aufforsten von Wäldern, Anlegen von Streuobst- und Wildblumenwiesen, um Wildbienen ein Zuhause zu schaffen oder Entsiegelung von Bodenflächen durch Rückbau von Bauwerken.

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Ausgleichsmaßnahmen im WEP Göllnitz. Foto: Jan Gutzeit

Ausgezeichnete Maßnahme

Besonders gelungene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stellte die Fachagentur Windenergie an Land vor. Dabei ging es um Maßnahmen, die im Rahmen von Windenergievorhaben umgesetzt wurden. Eine dieser Maßnahmen, die eine dauerhaft positive Wirkung für Mensch, Natur und Landschaft entfalten konnte, ist im Rahmen der Errichtung eines UKA-Windparks in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde, der Stadt Parchim, der Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V sowie der Flächenagentur M-V ließ der Energieparkentwickler UKA Umweltgerechte Kraftanlagen in fünf Kilometer Entfernung zum Windpark eine 25 Hektar große Schäferwiese anlegen, die zur Beweidung mit Gallowayrinder und der Entwicklung eines Zielbiotops dient. Gemeindevertreter, die nach weiteren Informationen zum Mehrwert von Windenergie für ihre Kommune suchen, werden unter www.uka-gruppe.de/buerger-kommunen fündig.

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Die Schäferwiesen bei Greven/Parchim. Foto: StUN Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt:

UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
Dr.-Eberle-Platz 1
01662 Meißen
Tel.: 03521 728060
E-Mail: info@uka-group.com
www.uka-gruppe.de/buerger-kommunen