Das OLG Düsseldorf hat seine umstrittene Rechtsprechung zu kommunalen Grundstücksgeschäften dem EuGH vorgelegt. (OLG Düsseldorf vom 2. Oktober 2008 – AZ VII-Verg 25/08)
Seit Mitte 2007 verlangt das Oberlandesgericht Düsseldorf von Städten und Gemeinden, Grundstücke nur in europaweiten Vergabeverfahren zu verkaufen, wenn sie den Käufer zu bestimmten Bauleistungen verpflichten. Diese sogenannte „Ahlhorn-Rechtsprechung“ hat seitdem viele kommunale Infrastrukturprojekte gestoppt oder verzögert.
Dieser strengen Sichtweise sind allerdings nicht alle Gerichte gefolgt. Und auch die EU-Kommission ist ihr vor kurzem in bestimmten Fällen entgegengetreten. Daher lässt das OLG Düsseldorf nun seine Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Insgesamt hat es ihm neun Fragen vorgelegt. Unter anderem soll der EuGH klären, ob die Anwendung des Vergaberechts einen Beschaffungscharakter des Auftrags voraussetzt oder eine Verpflichtung des Unternehmers zur Erbringung der Bauleistungen verlangt.
Ute Jasper / Jan Seidel