Die Europäische Kommission hat das WiFi4EU-Webportal gestartet. Dort können sich Städte und Gemeinden in ganz Europa registrieren, die EU-Mittel für den Aufbau von kostenlosen öffentlichen drahtlosen (Wi-Fi)-Internet-Hotspots in Anspruch zu nehmen wollen.
Das Programm WiFi4EU bietet den Kommunen Gutscheine im Wert von 15.000 Euro für die Einrichtung von Wi-Fi-Hotspots in öffentlichen Räumen, zum Beispiel in Bibliotheken, Museen, öffentlichen Parks und auf Plätzen. Wie Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker erklärte, soll mit der WiFi4EU-Initiative erreicht werden, dass „bis 2020 jedes Dorf und jede Stadt in Europa über einen kostenlosen WLAN-Internetzugang in der Nähe der Hauptzentren des öffentlichen Lebens verfügt“.
Bis 2020 stehen aus dem EU-Haushalt 120 Millionen Euro zur Finanzierung von Geräten für kostenlose öffentliche Wi-Fi-Dienste in bis zu 8000 Gemeinden in allen Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island zur Verfügung.
Um einen WiFi4EU-Gutschein beantragen zu können, muss sich die Kommune beim www.WiFi4EU.eu-Portal registrieren. Mitte Mai 2018 veröffentlich die EU-Kommission dann die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen, und es können sich die registrierten Gemeinden um ein erstes Los von 1000 WiFi4EU-Gutscheinen bewerben. Die Gutscheine werden in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben.
In der anschließenden Zuteilungsphase gibt die Kommission die Gemeinden bekannt, die Mittel im Rahmen der ersten Aufforderung zur Bewerbung erhalten. Dabei soll die geografische Ausgewogenheit gewahrt werden, jedes teilnehmende Land erhält mindestens 15 Gutscheine.
In den kommenden zwei Jahren werden vier weitere EU-Aufforderungen zur Bewerbung veröffentlicht werden.
Mit den Gutscheinen können Städte und Gemeinden Wi-Fi-Geräte beschaffen und in den von ihnen ausgewählten Zentren des örtlichen öffentlichen Lebens einrichten. Die Kosten für Betrieb und Wartung des Netzes werden von den Kommunen getragen.
WiFi4EU-finanzierte Netze sollen kostenlos und werbefrei sein und es dürfen über sie keine personenbezogenen Daten gesammelt werden. Die Mittel werden nur bereitgestellt, wenn in demselben öffentlichen Raum noch keine unentgeltlichen privaten oder öffentlichen Angebote ähnlicher Qualität bestehen.