Kommunen haben im Beleuchtungsbereich schon viel umgerüstet – und doch steht noch viel aus. Was man tun kann und wann man Lichtpunkte besser nicht ausschalten sollte, erklärt Lichtexperte Jürgen Waldorf.
Von der Siegessäule in Berlin bis zum Kölner Dom gehen an vielen Bauwerken in Deutschland die Lichter aus: Angesichts drohender Energieknappheit wollen Städte und Gemeinden Strom sparen. Auch die kommunale Straßenbeleuchtung steht auf der Liste potenzieller Sparkandidaten.
Doch das birgt Gefahren für die Verkehrssicherheit, warnt die Brancheninitiative licht.de. Nachhaltiger ist dagegen eine Umrüstung der Lichtpunkte mit LED-Leuchten und Lichtsteuerung, die sich zudem in Smart-City-Konzepte eingliedern lassen. Passiert ist schon viel: Nach Schätzung von licht.de sind inzwischen 45 Prozent der Lichtpunkte auf LED umgerüstet.
Auf diesem Erfolg dürfen wir uns aber nicht ausruhen – es gibt noch viel zu tun. Denn mit der Umstellung auf geregelte LED-Beleuchtung lassen sich gegenüber Halogen-Metalldampflampen bis zu 80 Prozent Energie sparen.
Bedarfsgerecht beleuchten
In vielen deutschen Städten und Gemeinden entfallen 30 bis 50 Prozent des kommunalen Stromverbrauchs auf die Straßenbeleuchtung – in kleinen Gemeinden sogar oft mehr. Das Sparpotenzial ist enorm. Darüber hinaus sinkt der Wartungsaufwand signifikant: LEDs sind robust und langlebig. Und dank Lichtmanagementsystemen werden defekte Leuchten sofort erfasst.
Die nationale Straßenbeleuchtungsnorm DIN 13201-1 wurde 2021 aktualisiert. Ziel war die einfache Ermittlung und Festlegung von Gütemerkmalen, die eine breite Anwendung von adaptiven Straßenbeleuchtungsanlagen ermöglichen. Das Regelwerk gibt Planern viel Freiheit, etwa bei der Nachtabsenkung. Dazu ist aber in jedem Fall ein Lichtmanagementsystem erforderlich.
Bedarfsgerecht beleuchten heißt, Licht dimmen oder abschalten, wenn es nicht gebraucht wird. Moderne Leuchten lenken ihr Licht zudem präzise dorthin, wo es hell sein muss, ohne dass Licht nach oben abstrahlt. Dies schont nachtaktive Insekten. Gefördert wird eine Umrüstung auf eine adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung vom Bundesumweltministerium.
Beleuchtungsniveau festlegen
Der Vorschlag, nur jede zweite Leuchte zu betreiben, ist dagegen mit Gefahren für den Straßenverkehr verbunden: So entstehen dunkle Flächen zwischen den eingeschalteten Leuchten, die so genannten Tarnzonen. In diesem Bereich sind Fußgänger für den Autoverkehr so gut wie nicht mehr erkennbar. Hindernisse, etwa Tiere, verlorene Ladung oder Schlaglöcher verschwinden ebenfalls im Dunkeln.
Die Anforderungen an die Beleuchtung werden durch das Gefährdungspotenzial des jeweiligen Straßenabschnitts bestimmt. Mit zunehmender Verkehrsstärke erhöht sich die Kollisionsgefahr. Wird der Raum auf und neben der Straße von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern genutzt, steigt die Gefährdung.
Wie übersichtlich eine Straße ist, hängt von ihrem Verlauf ab, von ihrem Ausbau und den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten – alle diese Faktoren müssen bei der Festlegung des Beleuchtungsniveaus berücksichtigt werden. Je größer das Unfallrisiko, desto mehr Licht muss die Straßenbeleuchtung zur Verfügung stellen.
Hohes Einsparpotenzial bei Strom und Betriebskosten
Wenn es darum geht, die Energiekrise zu überwinden und Klimaziele zu erreichen, dürfen wir auch die Gebäude nicht außer Acht lassen. Sie verbrauchen derzeit rund 35 Prozent der gesamtdeutschen Endenergie und verursachen nahezu ein Drittel der energie-bedingten CO2-Emissionen. Gebäudeautomation und Digitalisierung bieten auch bei der Innenbeleuchtung große Chancen.
Werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft – LED-Technologie, Lichtsteuerung und eine professionelle Lichtplanung – können hier ebenfalls bis zu 80 Prozent Strom und Betriebskosten gespart werden. Jürgen Waldorf
Der Autor: Dr. Jürgen Waldorf ist Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de.