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Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet deutsche Behörden, ihre Verwaltungsdienstleistungen umfassend zu digitalisieren. Die Informationsplattform nscale eGov von Ceyoniq unterstützt bei der effizienten Umsetzung.
Nach langem Ringen hat der Bundesrat im Juni dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG), auch bekannt als OZG 2.0, zugestimmt. Es ist am 24. Juli in Kraft getreten und bietet laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) „Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, aber auch der Verwaltung selbst eine Vielzahl von Mehrwerten.“ Als speziell für die öffentliche Verwaltung entwickelte Informationsplattform unterstützt nscale eGov von Ceyoniq Behörden bei der Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung – einem der zentralen Ziele des OZG 2.0.
Das OZG 2.0 folgt auf das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz und soll unter anderem dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen zukünftig alle Behördengänge online erledigen können. Ursprünglich sollten schon bis Ende 2022 deutsche Ämter all ihre rund 6.000 Verwaltungsdienstleistungen über Online-Portale bereitstellen. Doch auch knapp 24 Monate später sind längst nicht alle Angebote digital verfügbar. Dies soll sich nun bis spätestens 2028 ändern, was Bund, Länder und vor allem die Kommunen vor große Herausforderungen stellt: Sie müssen sich ganzheitlich digital aufstellen, um die im OZG 2.0 formulierten Vorgaben umsetzen zu können.
Das steht im Onlinezugangsgesetz 2.0
Laut BMI sorgt das OZG 2.0 für „mehr Standardisierung und (ein) breite(s) Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert.“ Konkret sieht das OZG 2.0 unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Bürger erhalten ein zentrales digitales Konto, über das sie Anträge bei Behörden stellen und sich identifizieren können. Die Kommunikation mit den Ämtern erfolgt über das BundID genannte Bürgerkonto, das bereits heute verfügbar ist, im Rahmen des OZG 2.0 jedoch weiter ausgebaut wird. Unternehmen bekommen ebenfalls ein digitales Organisationskonto.
- Alle Verfahren sind zukünftig komplett digital und ohne Medienbrüche verfügbar, Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen ab 2028 sogar ausschließlich digital.
- Once-only-Prinzip: Bürger und Organisationen müssen Nachweisdokumente nur noch einmalig bereitstellen. Für weitere Vorgänge können Behörden dann auf bereits eingereichte Dokumente zurückgreifen.
- Die Schriftformerfordernis wird quasi abgeschafft: Bürger und Unternehmen können Verwaltungsdienstleistungen künftig rechtssicher elektronisch beantragen und müssen nicht mehr händisch unterschreiben.
- Es gilt das Recht auf digitale Verwaltung: Ab 2028 können Bürger den Zugang zu vielen digitalen Verwaltungsleistungen einklagen.
- In einem Datenschutzcockpit können Nutzer transparent einsehen, welche ihrer persönlichen Daten an welche Behörden übermittelt wurden.
Um die reibungslose bundesweite Kommunikation und Datenweitergabe zwischen den einzelnen Behörden von Bund, Ländern und Kommunen zu gewährleisten, verpflichtet das OZG 2.0 den Bund, innerhalb der nächsten zwei Jahre einheitliche Standards und Schnittstellen festzulegen und diese den unterstellten Behörden bereitzustellen. Dabei nutzen Letztere nach dem Prinzip „Einer für alle“ bereits entwickelte Online-Services anderer Länder und Kommunen. Auf diesem Wege sollen Insellösungen in der technischen Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung, wie sie aktuell noch weit verbreitet sind, in Zukunft vermieden werden.
Informationsplattformen unterstützen bei der Umsetzung des OZG 2.0
Informationsplattformen wie nscale eGov von Ceyoniq unterstützen die Behörden bei der effizienten Verwaltungsdigitalisierung im Rahmen des OZG 2.0. nscale eGov verfügt über standardisierte, OZG-konforme Schnittstellen, die es ermöglichen, sämtliche vorgangsbezogene Informationen und Dokumente aus Fachverfahren in eine digitale E-Akte zu übernehmen. Das können beispielsweise Anträge sein, die Bürger über ein OZG-Serviceportal stellen. Dabei bietet die E-Akte nicht nur eine zentrale Übersicht über alle Informationen und Dokumente sämtlicher Verfahren und erlaubt den schnellen Zugriff auf all diese Daten; sie ermöglicht darüber hinaus medienbruchfreie Prozesse von der Antragstellung bis zum Bescheid. Fachverfahren werden dadurch beschleunigt, erfordern aufgrund automatisierter Prozesse weniger personelle Ressourcen und sorgen für mehr Transparenz beim Antragsteller, der vom System über Veränderungen beim Bearbeitungsstatus seines Antrags informiert wird.
Fazit: nscale eGov realisiert Mehrwerte in der öffentlichen Verwaltung
Der hohe Standardisierungsgrad von Lösungen wie nscale eGov genügt schon heute den regulatorischen Anforderungen des OZG 2.0 und erlaubt es der öffentlichen Verwaltung, die Potenziale der Digitalisierung in ihrem behördlichen Alltag zu realisieren. Dies führt zu einer erheblichen Entlastung in der öffentlichen Verwaltung – sowie zu deutlich mehr Bürgernähe.
Kontakt:
Ceyoniq Technology GmbH
Boulevard 9
33613 Bielefeld
Tel.: 0521 9318-1000
E-Mail: info@ceyoniq.com
ceyoniq.com