Bundesverkehrsministerium unterstützt Kommunen beim Umstieg auf E-Fahrzeuge

Mehr E-Fahrzeuge in Kommunen: Dabei unterstützt die Förderrichtlinie Elektromobilität. Foto: Adobe Stock/Petair

Die Förderrichtlinie Elektromobilität geht in die nächste Runde: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneut Kommunen bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie der dazu benötigten Ladeinfrastruktur.

Gefördert werden:

  • die Fahrzeugklasse M1 (Pkw, unter anderem zur Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz),
  • die Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge)
  • die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.

Förderfähig sind Vorhaben ab 25.000 und bis zu 500.000 Euro (brutto) pro antragstellende Kommune. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten. Anträge können bis zum 28. Juli 2022 über das Easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zum Aufruf finden Interessierte auf den Webseiten des Projektträgers PtJ und der Programmgesellschaft NOW GmbH.