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Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung ist zulässig – oberhalb wie unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte. EU- und nationales Vergaberecht enthalten klare Regelungen, wie Umweltaspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden können.

Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens berücksichtigen
Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens berücksichtigen. So ist schon im Vorfeld einer Beschaffung, bei der Bedarfsplanung, genau zu analysieren, ob das Produkt oder die Dienstleistung überhaupt benötigt wird. Dabei sind Alternativen für den Neukauf wie Leasing/Miete oder die Beschaffung wiederaufbereiteter Produkte möglich.
Bei der Auswahl des Auftragsgegenstandes kann die öffentliche Beschaffungsstelle ebenfalls von Beginn an eine umweltfreundliche Alternative wählen – zum Beispiel Recyclingpapier. In die Leistungsbeschreibung können Umweltanforderungen als Merkmale des Auftragsgegenstands einfließen. Diese können sowohl herstellungs- als auch prozessbezogen sein. Zulässig ist außerdem, Umweltanforderungen aus der Produktions- und Lieferkette des Auftragsgegenstands einzubeziehen. Allerdings müssen diese Umweltanforderungen in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und ebenso zu dessen Wert und Beschaffungszielen verhältnismäßig sein.
Alternativ können die ökologischen Kriterien als Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einbezogen werden. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien für die Zuschlagserteilung ist anzugeben. Letztlich können auch auf der Ebene der Auftragsausführung Umweltanforderungen gefordert werden. Auf der Ebene der Eignungsprüfung können Managementsysteme wie Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) oder ISO 14001 gefordert werden, aber keine produktbezogenen Label wie Blauer Engel oder EU Ecolabel.
Umweltfreundlich und effizient beschaffen: Umweltzeichen im Vergabeverfahren
Anstelle der Berücksichtigung einzelner Umweltaspekte können öffentliche Auftraggeber auch glaubwürdige ISO 14024 Typ-I-Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel nutzen. Diese beiden Umweltzeichen können Beschaffende einerseits bei der Formulierung der technischen Spezifikationen, der Zuschlagskriterien oder der Ausführungsbedingungen nutzen.

Am einfachsten ist es, indem man einen pauschalen Verweis auf die Kriterien der gewünschten Produktgruppe (z. B. für Drucker www.blauer-engel.de/uz219) in die Vergabeunterlagen einfügt. Andererseits können sowohl Blauer Engel als auch EU Ecolabel als Nachweis für geforderte Umweltkriterien verwendet werden.
Die Nutzung dieser beiden Umweltzeichen als Mindest- oder Zuschlagskriterium beziehungsweise als Nachweis ist möglich, weil sie allen Anforderungen des § 34 Vergabeverordnung (VgV) beziehungsweise des § 24 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an die Nachweisführung durch Gütezeichen einhalten.
Beschaffende haben damit folgende Vorteile: vereinfachte Vorbereitung von Ausschreibungen, Unterstützung bei der Überprüfung von Angebotsinhalten, Verwendung wissenschaftlich fundierter und zuverlässiger Kriterien, Ermöglichung kosteneffizienter Lösungen sowie Gewährleistung von Rechtskonformität in der Beschaffungsstelle.
Das Umweltbundesamt (UBA) unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der praktischen Umsetzung einer umweltfreundlichen Beschaffung. Unter www.beschaffung-info.de stehen zahlreiche Arbeitshilfen bereit: Ausschreibungsempfehlungen für Produkte und Dienstleistungen, Rechtsgutachten, Schulungsskripte und Berechnungshilfen für Lebenszykluskosten. Zudem informiert und berät das UBA zu den Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel.
ISO 14024 Typ-I-Umweltzeichen
Typ-I-Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14024 sind international als das höchste Anspruchsniveau für Zeichen anerkannt. Diese Umweltzeichen werden unabhängig vergeben, oft mit staatlicher Beteiligung. Sie zeichnen Produkte oder Dienstleistungen mit einer besonderen Umweltqualität aus. Wichtig ist, dass der gesamte Lebensweg von Produkten oder Dienstleistungen betrachtet wird – von den Rohstoffen, über die Produktion bis hin zur Nutzung und Entsorgung. Dabei werden alle Umweltauswirkungen in Betracht gezogen.
Die öffentlich zugänglichen Umweltkriterien sind klar definiert, einschließlich Nachweisregelungen. Die Kriterienentwicklung erfolgt durch ein transparentes Verfahren, an dem die Stakeholder beteiligt werden. Die gestellten Anforderungen werden regelmäßig überarbeitet. Die Glaubwürdigkeit von ISO 14024 Typ-I-Umweltzeichen wie Blauer Engel und EU Ecolabel ist sehr hoch und sie sind meist sehr bekannt.
Blauer Engel – das offizielle Umweltzeichen der Bundesregierung
Institutionen hinter dem Blauen Engel:
- Zeicheninhaber: Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Kriterienerarbeitung: Umweltbundesamt
- Kriteriendiskussion: mit allen interessieren Stakeholdern im Rahmen von Anhörungen interessierter Kreise
- Beschlussgremium: Jury Umweltzeichen
- Zertifizierungsstelle: RAL gGmbH
Anzahl Produktgruppen: ca. 100
Anzahl zertifizierte Produkte: 70.000
EU Ecolabel – das Umweltzeichen Europas
Institutionen hinter dem EU Ecolabel:
- Zeicheninhaber: Europäische Kommission
- Kriterienerarbeitung: Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission
- Kriteriendiskussion: innerhalb des EU Ecolabelling Board, in dem alle Mitgliedsstaaten und weitere Stakeholder aus Industrie, Verbänden und weiterer vertreten sind; Deutschland wird durch das Umweltbundesamt vertreten
- Beschlussgremium: Regulatory Committee – bestehend aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
- Zertifizierungsstelle (in Deutschland): RAL gGmbH
Anzahl Produktgruppen: 25
Anzahl zertifizierte Produkte in der EU: ca. 109.000
Kontakt:
Umweltbundesamt
c/o Blauer Engel und EU Ecolabel
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Ansprechpartnerin: Dr. Kristin Stechemesser
Tel. +49 (0)340 21032666
E-Mail: kristin.stechemesser@uba.de
www.beschaffung-info.de



