Bis zu 240.000 € Förderung für Blockheizkraftwerke sichern

Vorausschauend handeln lohnt sich! Durch die rechtzeitige Planung und Bestellung eines SOKRATHERM Blockheizkraftwerkes vor dem 31.12.2026 können sich Kommunen die attraktive Förderung des derzeit gültigen KWK-Gesetzes sichern.

Blockheizkraftwerk Förderung
BHKW-Kompaktmodul GG 50 am SOKRATHERM-Stammsitz in Hiddenhausen, Foto: SOKRATHERM

Effizient und dezentral erzeugen Blockheizkraftwerke (BHKW) Strom und Wärme, z. B. für Schwimmbäder, Krankenhäuser, Nahwärmenetze und Schulen.

Aktuell attraktive Förderung

Ihre häufig kommunalen Betreiber erhalten für BHKW mit 50 kW Nettostromleistung nach dem derzeit gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vergleichsweise hohe Zuschläge: 16 ct/kWh für eingespeisten und 8 ct/kWh KWK-Zuschlag für vor Ort verbrauchten BHKW-Strom.

So beträgt die Förderung beispielsweise bei einem BHKW-Kompaktmodul GG 50 einer Nahwärme-Heizzentrale, das den gesamten Strom in das öffentliche Netz einspeist, insgesamt 240.000 EUR über die Förderdauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden. Wird der BHKW-Strom dagegen vollständig vor Ort verbraucht, etwa in einem Pflegeheim, belaufen sich die Zuschlagszahlungen auf 120.000 EUR (siehe Grafik). Diese geringere Vergütung wird jedoch durch Einsparungen beim Stromeinkauf kompensiert, sodass auch hier die Gesamtwirtschaftlichkeit sehr attraktiv ist. In beiden Fällen – ebenso wie bei jedem Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch – können die Investitionen meist bereits durch die KWK-Zuschläge vollständig gedeckt werden.

Neue Rahmenbedingungen

Voraussichtlich am 01.01.2027 tritt ein novelliertes KWKG in Kraft. Nach den uns vorliegenden Informationen sind für BHKW bis 50 kW künftig niedrigere Zuschläge sowie verpflichtende Anteile biogener Brennstoffe zu erwarten. Um sich die derzeitige Förderung zu sichern, empfehlen wir, Projekte mit einem BHKW-Kompaktmodul GG 50 frühzeitig zu planen und spätestens bis zum 31.12.2026 zu beauftragen – mit innovativer Anlagentechnik und über 90 % Wirkungsgrad.

Blockheizkraftwerk
BHKW-Kompaktmodul GG 50 im Nettebad Osnabrück. Foto: SOKRATHERM

Vorausschauend gehandelt

Blockheizkraftwerk
Foto: Alpenhotel Zechmeisterlehen

Viele unserer Kunden aus kommunaler und privater Wirtschaft haben bereits reagiert. So wurden in den vergangenen Monaten beispielsweise bei der Messe Bremen, im Nettebad Osnabrück, im Schulzentrum des fränkischen Hardheims, an der Gasübernahmestation Haldensleben (Sachsen-Anhalt) sowie im Alpenhotel Zechmeisterlehen in Schönau (Bayern) in die Jahre gekommene SOKRATHERM-Blockheizkraftwerke durch neue BHKW-Kompaktmodule des Typs GG 50 ersetzt.

Ein neues BHKW bietet drei entscheidende Vorteile:

  1. Maximale Förderung zusätzlich zu den Einsparungen bei Strom und Wärme,
  2. Planungssicherheit für die langfristige Energieversorgung und
  3. Zukunftsfähigkeit durch strommarktorientierten Betrieb, Synergien bei der Kombination mit Wärmepumpen und die optionale Nutzung grüner Brennstoffe.

Gerne prüfen unsere Vertriebsingenieure kurzfristig, ob sich ein neues GG 50 in Ihrem Projekt wirtschaftlich lohnt. Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen eine unverbindliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Kontakt:

SOKRATHERM GmbH 
Energie- und Wärmetechnik
Bünder Str. 179
32120 Hiddenhausen
Tel.: 05221-96210
E-Mail: vertrieb@sokratherm.de
www.sokratherm.de