Auch bei Erfolg

Vergabefehler eines Auftraggebers können auch zu Schadensersatzansprüchen des erfolgreichen Bieters führen. (BGH vom 26. Januar 2010 – AZ X ZR 86/08)

Bislang hatten nur solche Bieter Schadensersatz zugesprochen bekommen, die durch einen Vergabefehler benachteiligt worden waren. Im diesem Fall hatte jedoch der erfolgreiche Bieter Schadensersatz verlangt. Der Auftraggeber hatte Abfallentsorgungsleistungen ausgeschrieben und deren Menge nur grob geschätzt, ohne dies den Bietern offenzulegen. Die tatsächlichen Leistungen waren weitaus umfangreicher.

Der BGH hat dem erfolgreichen Bieter recht gegeben. Die entstandenen Mehrkosten stellen einen Schaden dar, den der Auftraggeber dem erfolgreichen Bieter ersetzen muss.

Ute Jasper / Jan Seidel