Kostenträger
Die Kosten des Rückschnitts von Weiden an Gewässern tragen die Grundstückseigentümer, sofern die Baumpflege keine Maßnahme nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist. (OVG Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2011 – AZ 20 B 151/11) Die meisten Bäche liegen […]