Kein eigenes Futter
Für einen Stall der Massentierhaltung ohne eigene Futtergrundlage gibt es im Landschaftsschutzgebiet keine Baugenehmigung. (VG Münster vom 29. August 2011 – AZ 10 K 2140/10) Ein landwirtschaftlicher Betrieb hatte eine Mastschweinehaltung auf der Hofstelle betrieben […]