Vernetzt planen und handeln im Quartier

Zu den Leitthemen des Bauens von morgen gehören die Energieeffizienz und die nachhaltige Strom- und Wärmeversorgung für den Gebäudebereich. Um Wirkung im Sinne der ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Blick über das einzelne Objekt hinaus auf die Quartiersebene gerichtet werden.

Mitte November 2016 hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 verabschiedet. Darin werden vor allem die Zwischenziele bis 2030 und der Weg dahin festgesetzt. Insgesamt soll bis zum Jahr 2030 deutschlandweit der Ausstoß an Kohlendioxid um 55 Prozent reduziert werden. Der Gebäudebestand, der 13 Prozent aller direkten CO2-Emissionen (ohne energiewirtschaftliche Vorprozesse) verursacht, muss nun, nach weiteren Zugeständnissen an Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft, die höchsten Reduktionsziele erbringen. Bis 2030 sollen hier die CO2-Emissionen um 66 bis 67 Prozent sinken, von 119 Millionen Tonnen auf 70 bis 72 Millionen. Und bis 2050 ist der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich um mindestens 80 Prozent gegenüber dem Stand von 2008 zu verringern.

Der Klimaschutzplan betont die Verbindung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien, ebenso die Bedeutung der Kopplung von Wärme und Strom sowie des Gebäude-, Energie- und Verkehrssektors. Dennoch fokussiert er unter dem Schlagwort „Efficiency first“ für den Gebäudebereich sehr stark auf die Energieeinsparung und setzt enorm ambitionierte Effizienzziele. Und auch wenn berücksichtigt werden soll, die avisierten hohen Effizienzstandards wirtschaftlich und sozialverträglich, also ohne größere Wohnkostenbelastungen für die Haushalte, zu erreichen, bleibt vage, wie dies tatsächlich erfolgen kann. Gänzlich vernachlässigt werden die negativen Folgen von Wärmedämmmaßnahmen an der Gebäudehülle für das baukulturelle Erscheinungsbild von Gebäuden und für die Stadt.

Kaum gewürdigt wird durch den Klimaschutzplan ein Lösungsansatz, der es ermöglicht, Klimaschutz und Energieeinsparung mit Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit und Baukulturqualität zu vereinbaren: integrierte, stadt- und energieplanerische Konzepte im Quartierszusammenhang. Denn um die bestehenden Zielkonflikte zu bewältigen, muss über das Einzelgebäude und die gebäudeindividuellen baulich-technischen Möglichkeiten zur Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien hinaus gedacht und gehandelt werden.

Ein quartiersbezogener Ansatz ermöglicht eine größere Bandbreite an Sanierungsvarianten zur Verbindung von Einsparpotenzialen mit einer CO2-armen Energieversorgung. Das Quartier bildet darüber hinaus den zentralen Handlungsraum, um die Bürger mitzunehmen und geeignete Modernisierungsinvestitionen für die verschiedenen Gebäude und deren Energieversorgung anzustoßen und zu bündeln.

Dabei sind die spezifischen Siedlungsstrukturen, Gebäudetypologien, städtebaulichen Situationen, Wärmeversorgungssysteme sowie die örtlichen Möglichkeiten zur Gewinnung regenerativer Energien ausschlaggebend, wenn es um geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und um eine CO2-arme Versorgung geht. Dasselbe gilt für die Eigentümerkonstellation und die sozioökonomische und demografische Situation.

Ausgangspunkt integrierter energetischer Quartiersansätze muss deshalb eine fundierte Bestands- und Potenzialanalyse zu allen relevanten quartiersspezifischen Merkmalen sein. Es sind umfangreiche Daten zum baulichen Zustand der Gebäude und zu deren Heizungssystemen sowie zum Energieverbrauch zu erheben. Auf der Basis der Bestandsaufnahme lassen sich geeignete und aufeinander abgestimmte Maßnahmenbündel für die Gebäudemodernisierungen und die Anpassung der Energieversorgung identifizieren. Für die Umsetzung ist es wichtig, nicht nur Maßnahmen zur Effizienzsteigerung einzubeziehen, sondern ganzheitliche, integrierte Konzepte zu erstellen, die Gebäudemodernisierung, Architektur, Städtebau und dezentrale Energieversorgung verzahnen und die teils gegenläufigen Ziele und Interessen ausgleichen.

CO2-arme Quartiersversorgung

Neben der gebäudeindividuellen Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien spielen immer stärker auch gebäudeübergreifende dezentrale Quartiersversorgungslösungen eine Rolle. Sie ermöglichen über Blockheizkraftwerke, Geothermie, Fotovoltaik oder Solarthermie, Wärmepumpen sowie Zwischenspeicher in verschiedenen Kombinationen eine klimafreundliche Versorgung mit Strom und Wärme. Für manche Gebiete lassen sich auch Abwärmepotenziale vor allem aus Gewerbebauten nutzen. Und schließlich kann die Dekarbonisierung der Fernwärme einen wichtigen Beitrag leisten. Gerade versorgungsseitige Maßnahmen bieten vielfach die Möglichkeit, zusätzliche CO2-Einsparungen auf wirtschaftlichere und sozialverträglichere Weise zu erreichen als eine noch stärkere Dämmung der Gebäude. Zudem sind dadurch weniger tiefgreifender Eingriffe in die Gebäudestruktur erforderlich, was sich auch positiv auf das Raumklima und baukulturell bedeutsame Fassaden auswirkt.

Allerdings ist gerade die Verbindung der Gebäudemodernisierung mit effizienten Wärmeversorgungssystemen komplex. So lohnen sich Nah- und Fernwärmelösungen kaum für weniger dichte Quartiere, die bereits energetisch hocheffiziente Gebäude beziehungsweise eine gebäudeindividuelle erneuerbare Wärmeversorgung besitzen. Auch bei sinkenden Einwohnerzahlen und somit geringerem Energieverbrauch nimmt die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen ab. Vor allem Solarenergie und Blockheizkraftwerke erfordern zudem Speichermöglichkeiten im Quartier, damit die zeitweise Überproduktion nicht verpufft, sondern für Zeiten mit verminderter Energieverfügbarkeit gespeichert wird. Besonders wirtschaftlich lässt sich die dezentrale Versorgung dann gestalten, wenn Wärme und Strom im Verbund erzeugt werden und der Strom direkt im Quartier verbraucht wird. So lassen sich Mieten und die Energiekosten insgesamt bezahlbar halten und auch notwendige zusätzliche Einnahmen für die Finanzierung der Energieversorgungsinfrastruktur generieren.

Insgesamt dürfen dezentrale Lösungen nicht isoliert von gesamtstädtischen und regionalen Energieversorgungssystemen gestaltet werden. Mitunter bestehen Interessenkonflikte zwischen Wohnungsunternehmen, Energieversorgern und Netzbetreibern. Sie müssen bei der Erarbeitung von Versorgungskonzepten geklärt werden. Zudem befinden sich Betreiber- und Geschäftsmodelle für dezentrale Energieerzeugung erst in der Entwicklung. Hier sind teilweise vielfältige und hemmende rechtliche, steuerliche sowie finanzielle Fragen zu klären und geeignete Modelle zu finden.

Einbindung und Mobilisierung der Akteure

Für eine erfolgreiche Umsetzung energetischer Quartierskonzepte ist deshalb die umfassende Einbindung und Koordination einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Akteuren eine Grundvoraussetzung. Entscheidend bleibt vor allen, dass mehr Gebäudeeigentümer dafür gewonnen werden, für ihre Gebäude energetische Modernisierungsinvestitionen durchzuführen. Denn die Energiewende kommt im Gebäudebereich immer noch nicht richtig in Schwung. Die Sanierungsrate liegt seit Langem unter einem Prozent. Und laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist die Zahl der Komplettsanierungen 2014 gegenüber dem Vorjahr sogar um 33 Prozent zurückgegangen. Ein Grund dürfte der komplexe und ambitionierte ordnungs- und förderpolitische Rahmen sein. Wohnungsunternehmen, Kleinvermieter und Mieter stellen immer häufiger in Frage, dass sich die Zusatzinvestitionen für eine sehr hohe Energieeffizienz – selbst mit Förderung – über die Energieeinsparung refinanzieren lassen.

Dazu kommt ein Förderdschungel, der schwer zu überblicken ist. Die schwer nachvollziehbaren bauphysikalischen Anforderungen im Ordnungsrecht bieten Raum für Fehlinformationen und Missverständnisse. Und schließlich werden vielfach der Aufwand, die Unwägbarkeiten und die mit Modernisierungen einhergehenden Konflikte gescheut, weshalb das Prinzip, nur anlassbezogen Energiestandards zu fordern, richtig ist. Doch lassen sich dadurch eben keine ausreichenden Sanierungsraten erreichen, da kein gravierender Sanierungsstau besteht.

Insbesondere die vielen Privatvermieter und Selbstnutzer benötigen vertrauenswürdige Informationen und unabhängige Beratung über umsetzbare und lohnende Maßnahmen, über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, um der Verunsicherung in Bezug auf Amortisation und technische Probleme der Gebäudesanierungen zu begegnen. Eigentümer wollen Maßnahmen und Technik selbst verstehen, bevor sie sich für eine Investition entscheiden. Für die Beratung bedeutet dies, unterschiedliche Motivationslagen und Kapazitäten zu beachten, die nicht immer rein ökonomischer Natur sein müssen und auch vom Alter der Eigentümer abhängen. Dafür ist allerdings eine ganzheitliche Modernisierungsberatung wichtig, die nicht nur den Energieaspekt in den Mittelpunkt stellt, sondern auch auf eine generelle Komfortverbesserung der Wohnsituation abzielt. Neben einer professionellen Beratung helfen auch gute Beispiele und persönliche Erfahrungen aus der unmittelbaren Nachbarschaft bei der Entscheidung für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Stadtplanungsämter koordinieren

Bei der Entwicklung von energetischen Quartierskonzepten sind auch lokale Unternehmen und vor allem die Energieversorger frühzeitig einzubinden, damit deren potenzielle Maßnahmen im Gesamtkontext berücksichtigt werden können. Insgesamt ist es wichtig, die Investitionen unterschiedlicher Eigentümer mit weiteren Siedlungs- oder Quartiersmaßnahmen zeitlich abzustimmen, wozu unterschiedliche Instandhaltungszyklen zu berücksichtigen sind. So lassen sich auch Eigentümergemeinschaften bilden, die gemeinsam günstiger investieren können, oder es können manche Gebäude an neue oder angepasste Nah- oder Fernwärmenetze angeschlossen werden. Dabei sind die nicht immer deckungsgleichen Interessen, Motivationen und Kapazitäten in einem transparenten Kommunikationsprozess aufzugreifen.

Aufgrund der unterschiedlichen Interessenslagen kommt der Kommune und hier vor allem den Ämtern für Stadtplanung und Stadtentwicklung eine zentrale Funktion bei der Initiierung und Koordination der energetischen Sanierung im Quartier zu. Wichtig ist auch die kompetente Unterstützung durch ein verwaltungsexternes Sanierungsmanagement. Dieses sollte planerisch-städtebauliche Erfahrungen sowie energie- und ingenieurtechnisches Know-how zusammenbringen. Zudem sind Kompetenzen in der Prozesssteuerung, in der Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung, in der Beratung und im Management von Fördermitteln notwendig.

Seit 2011 unterstützt das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ Kommunen bei der Anwendung von Quartiersansätzen. Neben der Erstellung von integrierten, energetischen Energiekonzepten wird bis zu fünf Jahre lang ein Sanierungsmanagement gefördert. Bis 2016 hat die KfW mehr als 550 Quartierskonzepte und 120 Sanierungsmanagements finanziell unterstützt und zwar für unterschiedlichste Quartierstypen – von Altstädten und Gründerzeitquartieren, über gemischte Wohnsiedlungen der 1950er- und 1960er-Jahre bis hin zu Einfamilienhäusern und Großwohnsiedlungen.

Ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Umsetzung von Quartierskonzepten ist der Rückgriff auf bestehende Strukturen im Quartier sowie die Nutzung und Bündelung einer Vielzahl weiterer Förderprogramme von Bund und Ländern zur Gebäudesanierung und zur Modernisierung der Versorgungsinfrastrukturen. Dazu muss das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ noch enger mit der weiteren Förderlandschaft verzahnt werden, wofür ein integriertes, ressortübergreifendes Fördermittelmanagement zwischen Bund und Ländern erforderlich ist.

Rahmenbedingungen anpassen

Für die erfolgreiche Umsetzung von integrierten energetischen Quartiersansätzen muss auch der ordnungs- und förderpolitische Rahmen angepasst werden. Zentral ist dafür, dass auf eine zu starke Technologiefestlegung verzichtet und mehr Flexibilität ermöglicht wird. Derzeit bildet insbesondere die Energieeinsparverordnung (EnEV) einen zu starren Rahmen und ist recht einseitig auf Effizienz ausgerichtet. Maßnahmen zur CO2-armen Energieversorgung werden in dieser Systematik zu wenig anerkannt.

Um dies zu erreichen, ist die EnEV direkter auf die Klimaschutzziele und damit auf die CO2-Emissionen als Kriterium zur energetischen Gebäudebewertung auszurichten, ohne die Standards generell abzusenken. Die geplante Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bietet hierfür gute Möglichkeiten. Konsequenterweise müssen die Kompensationsmöglichkeiten zwischen Effizienzmaßnahmen und CO2-armer Versorgung erweitert werden.

Gleichzeitig sollten energetische Quartiersansätze sowohl in das Ordnungsrecht als auch in die Förderpolitik Eingang finden. Die EnEV sollte deshalb in Verbindung mit dem EEWärmeG um einen gebäudeübergreifenden Quartiersansatz ergänzt werden. Für die bessere Mobilisierung der Eigentümer für energetische Modernisierungsmaßnahmen muss das qualitative und quantitative Informations- und Beratungsangebot erheblich ausgeweitet werden. Kleinvermieter und Selbstnutzer benötigen niedrigschwellige und aufsuchende Erstberatungen sowie eine anschließende gezielte Unterstützung bei Planung, Finanzierung und Durchführung energetischer Maßnahmen.

Christian Huttenloher

Der Autor
Christian Huttenloher ist Generalsekretär des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung in Berlin