Planungsleistungen richtig ausschreiben

Im Rahmen eines Workshops am 10. März in Stuttgart informieren Experten über Strukturen und Prozesse der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen.

Für eine nachhaltige Akzeptanz öffentlicher Immobilien ist die Qualität der zugrundeliegenden Planung von zentraler Bedeutung. In einem Workshop zur Praxis der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) am 10. März 2016 in Stuttgart informieren Experten über die Bedeutung der Planungsleistungen sowie die Gestaltung des Vergabeverfahrens.

Dr. Martin Ott von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart, referiert über die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vergabe von Planungsleistungen. Anne Sick, Leiterin des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Karlsruhe zeigt Aspekte eines erfolgreichen VOF-Verfahrens auf, und Evmarie Zell, Prokuristin beim Immobilienberatungs- und entwicklungsunternehmen Kubus 360 erläutert die Grundlagen für VOF-Vergabeverfahren.

Die Veranstaltung von Kubus 360 gibt einen Überblick zur vorausschauenden Gestaltung von Strukturen, Verfahren und Verträgen, beleuchtet Vergabeverfahren aus rechtlicher und immobilienwirtschaftlicher Perspektive und vermittelt Erfahrungen aus Auftraggebersicht.

Herr Dr. Ott, worum geht es in dem Workshop genau?

Martin Ott: Der Workshop stellt einen entscheidenden Aspekt in den Fokus – nämlich das Gelingen von Projekten jenseits klassischer Leistungsphasen. Eine vorausschauende Gestaltung von Strukturen, Verfahren und Verträgen kann Risiken bei der Vergabe von Planungsleistungen minimieren. Daneben stellen wir heraus, welche rechtlichen und organisatorischen Punkte berücksichtigt werden müssen.

Frau Zell, trotz VOF-Verfahren gibt es also Spielräume?

Evmarie Zell: Selbstverständlich! Für öffentliche Auftraggeber ergeben sich auf der Basis von strategischen Überlegungen auch Spielräume: Je nach Bauaufgabe, gesuchter Dienstleistung und Marktlage muss insbesondere Wert auf die Wahl der Eignungskriterien gelegt werden, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erhalten. Auch möchten wir Bauherrenvertreter in den Kommunen ermuntern, Planungen und Projekte von vorneherein ganzheitlicher anzugehen, um durch eine geeignete Projektvorbereitung die richtigen Weichen zu stellen. Bei dem Workshop werden wir aus der Praxis berichten und den Dialog unter den Teilnehmern zu ihren Erfahrungen mit VOF-Vergabeverfahren anregen.

Herr Dr. Ott, steht die VOF nicht vor dem Aus?

Ott: Öffentliche Auftraggeber sind ab dem 18. April 2016 mit dem vollständig neu gefassten Vergaberecht konfrontiert, das die VOF in die neu gefasste Vergabeverordnung integriert. Hier werden wir Hinweise zur neuen Rechtslage geben, die für künftige Vergabeverfahren als erste Orientierung dienen können.

Info: Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro. Anmeldung mit Angabe der Rechnungsadresse per e-Mail