Modelle nach Maß

Für die Ehre allein arbeitet niemand. Es muss auch das Gehalt stimmen, gerade wenn es darum geht, Mitarbeiter zu besonderer Leistung zu motivieren oder in Bereichen mit Fachkräftemangel überhaupt qualifiziertes Personal zu finden. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bietet hier einige Möglichkeiten.

Die Städte, Gemeinden und Landkreise sehen sich vielfältigen, stetig wandelnden Herausforderungen ausgesetzt. Dabei ist ein großes Spektrum an Aufgaben wie beispielsweise der Umgang mit dem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz oder die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zu bewältigen. Hierfür sind die Kommunen auf qualifizierte, motivierte und engagierte Mitarbeiter angewiesen.

Es gilt, auf einem Arbeitsmarkt, der insbesondere als Folge des demografischen Wandels stetig enger wird, geeignete Fachkräfte zu gewinnen und diese zu halten. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist dafür eine gute Grundlage. Er bietet geeignete Rahmenbedingungen für die Regelung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einschließlich der Personalgewinnung und -bindung auch in hoch frequentierten Arbeitsmärkten. Flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Bezahlung, wie etwa die Möglichkeit der Anrechnung von entgeltrelevanten Vordienstzeiten, leistungsabhängige Stufenaufstiege oder das leistungsbezogene Entgelt sichern als tarifvertragliche Instrumente die Handlungsmöglichkeiten auf Arbeitgeberseite.

Der TVöD bildet zudem den Rahmen für vielfältige Arbeitszeitmodelle, die zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, etwa durch Teilzeitarbeit sowie durch per Dienst- beziehungsweise Betriebsvereinbarung eingerichtete Arbeitszeitkonten. Als Vorsorge für die Zeit nach der Berufstätigkeit trägt auch die Zusatzversorgung als ergänzende Alters- und Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst dazu bei, dass kommunale Arbeitgeber attraktive Arbeitgeber sind.

Attraktive Verbesserungen

Einen entscheidenden Schritt zur weiteren Modernisierung des öffentlichen Tarifrechts konnte mit der neuen Entgeltordnung des TVöD erreicht werden, die zum 1. Januar 2017 in Kraft trat. Sie bringt für die Beschäftigten in den Verwaltungen attraktive Verbesserungen mit sich. Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht wurden bei zahlreichen Berufen gerade dort Veränderungen vorgenommen, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit gewandelt haben. Außerdem konnten zahlreiche nicht mehr zeitgemäße Eingruppierungsmerkmale gestrichen werden.

Für die Verwaltungen bietet die neue Entgeltordnung unter anderem mehr Möglichkeiten zur Differenzierung. So wurden die Entgeltgruppen 4 und 7 auch für den Bereich der ehemaligen Angestellten geöffnet. Diese waren bisher den ehemaligen Arbeitern vorbehalten. Darüber hinaus wurde die Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c aufgeteilt. Die Spreizung ermöglicht eine stärkere Differenzierung der in dieser wichtigen Entgeltgruppe eingruppierten Beschäftigten nach der Art ihrer Tätigkeit. Außerdem erfolgt die Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf künftig grundsätzlich in Entgeltgruppe 5. Dies bedeutet Verbesserungen unter anderem für Fachangestellte von Bäderbetrieben und für Bauzeichner.

Im Bereich der Hochschulabschlüsse berücksichtigt die neue Entgeltordnung ausdrücklich die Bachelor- und Masterabschlüsse. Die Einstiegseingruppierung von Beschäftigen mit einem Bachelor und entsprechenden Tätigkeiten erfolgt grundsätzlich in Entgeltgruppe 9b. Außerdem wird der Masterabschlüsse mit den früheren wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen gleichgestellt.

Bei Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik erfolgt der Einstieg bei mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit nun in der Entgeltgruppe 6 und bei abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit in Entgeltgruppe 10. Daneben sind jeweils Eingruppierungsmerkmale ohne Ausbildungsbezug vereinbart.

Die Rettungssanitäter sind in Entgeltgruppe 4 mit Entgeltgruppenzulage (2,3 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts) und Rettungsassistenten in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Notfallsanitäter erhalten ein Entgelt nach der neuen Entgeltgruppe N.

Dies sind nur einige der zahlreichen Änderungen, die die neue Entgeltordnung für den Bereich der Verwaltungen geschaffen hat. Darüber hinaus gab es unter anderem auch Neuerungen für Beschäftigte in Büchereichen und Archiven, in den Leitstellen und für Schulhausmeister.

In bestimmten Tätigkeitsfelder ist es besonders schwierig, Fachkräfte zu finden. Hier brauchen die Arbeitgeber flexible Handlungsmöglichkeiten, ohne dass diese sofort zu einklagbaren tariflichen Ansprüchen führen. Deshalb bleiben die Arbeitgeberrichtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik (IT-RL) und von Fachärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst (Fachärzte-ÖGD-RL) auch nach dem Inkrafttreten der Entgeltordnung bestehen. Diese Richtlinien ermöglichen in konkreten Einzelfällen die Gewährung von Zulagen. Darüber hinaus können die Kommunen seit 2008 Beschäftigten zusätzlich zu ihrem Entgelt eine widerrufliche Zulage in Höhe von bis zu 20 Prozent der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe zahlen, soweit dies zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist.

Der TVöD und seine neue Entgeltordnung werden auch unter Berücksichtigung der zum Teil außerordentlichen schwierigen Haushaltslagen dazu beitragen, dass eine Beschäftigung bei einer Kommune auch künftig attraktiv bleibt.

Manfred Hoffmann

Der Autor
Manfred Hoffmann ist Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Frankfurt am Main, und Verhandlungsführer der kommunalen Arbeitgeber bei der Entgeltordnung

Info: Neue Entgeltordnung
Umfassende Informationen zu der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind verfügbar unter www.vka.de > Schwerpunkte > Entgeltordnung sowie unter www.vka.de > Tarifverträge & Texte