Kommunen sind schlecht auf Reichsbürger vorbereitet

Mehr als die Hälfte der Kommunen sind nicht oder in zu geringer Weise für den Umgang mit Reichsbürgern gewappnet. Das ergab eine Umfrage der Luther Rechtsanwaltgesellschaft zur Geltendmachung von Fantasieforderungen durch Reichsbürger, an der rund 50 Städte und Kreise teilnahmen.

Die sogenannten Reichsbürger sind ein Personenkreis, die den Bestand der Bundesrepublik Deutschland nicht akzeptieren. Oftmals stellen diese Personen Kommunen durch Forderungen von Beglaubigungen zweifelhafter Dokumente oder Schadensersatz bis hin zu gerichtlichen Klagen vor Probleme.

Die Luther Rechtsanwaltgesellschaft hat zum Thema „Geltendmachung von Fantasieforderungen durch Reichsbürger“ eine Umfrage in Kommunen durchgeführt. Etwa 54 von rund 400 Kreisen und Städten haben die Fragen beantwortet, darunter Vertreter der Rechtsabteilung und Landräte.

Das Ergebnis zeigt, dass nahezu alle teilnehmenden Kommunen schon Kontakt mit Reichsbürgern hatten. Eine Mehrheit davon bereits öfters als zehn Mal. Dabei wurden dreiviertel aller Städte und Kreise mit angeblichen Forderungen seitens der Personengruppe konfrontiert. Jedoch schenkten die Mitarbeiter der Verwaltungen diesen Forderungen bisher kaum Beachtung.

„Es überrascht, dass fast die Hälfte aller kommunalen Mitarbeiter, die von Reichsbürgern mit fiktiven Forderungen bedroht wurden, gar nicht auf diese Schreiben reagierte “, so Stephan Bausch, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. „Und das, obwohl in mehr als der Hälfte der Reichsbürger-Schreiben ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung dieser Fantasieforderungen angedroht oder tatsächlich eingeleitet wurde. Die Unterschätzung der besagten Forderungen kann schwere finanzielle Folgen haben“, warnt Bausch.

Fast die Hälfte der Umfrageteilnehmer gab an, bisher ihrer Verwaltung keine präventiven Maßnahmen zum Umgang mit Reichsbürgern anzubieten. Immerhin rund ein Drittel schult seine Mitarbeiter durch interne Vorbereitungen und Fortbildungen. Die Kanzlei rät dazu, Reichsbürgern ein anwaltliches Abmahnschreiben mitsamt Unterlassungserklärung gegen die Fantasieforderungen zuzusenden.

Info: Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage finden Sie in diesem Dokument zum Download.

Nähere Informationen gibt es auch auf dem Internetauftritt der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

Zum Weiterlesen: Ein Überblick über Forderungen seitens der Reichsbürger und Maßnahmen dagegen bietet der Artikel „Die Malta-Masche“ in der November-Ausgabe von der gemeinderat. Bestellen Sie hier Ihr Exemplar.