Kommunen fordern verlässliche Finanzierung der Integrationskosten

Die Kommunen fordern von Bund und Ländern die langfristige Finanzierung der Integrationskosten für Flüchtlinge. Der Hauptgeschäftsführer des Deutsche Städte- und Gemeindebunds (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, sagte auf dem Deutschen Kommunalkongresses 2017 in Berlin am 19. Juni, die Kommunen bräuchten für die Erfüllung dieser Aufgabe Planungssicherheit.

Landsberg wies darauf hin, dass die Bundesmittel für die Integration von Flüchtlingen 2018 auslaufen. Deswegen sollte zu Beginn der neuen Legislaturperiode die weitere Finanzierung sichergestellt werden. „Integration ist eine kommunale Aufgabe, die Finanzierung aber müssen Bund und Länder gemeinschaftlich tragen“, so Landsberg.

Die Kommunen erwarten zudem eine „weitere Steuerung und Begrenzung des Familiennachzuges, um eine Überforderung der Kommunen zu vermeiden“. Landsberg sagte, die Beschränkung des Familiennachzuges laufe nur bis zum 31. März 2018.

Wichtiges Kriterium für einen Familiennachzug müsse sein, dass der Flüchtling in der Lage sei, aus eigener Kraft seine Familie und sich zu unterhalten, und ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehe. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet im Jahr 2017 mit rund 200.000 geflüchteten Personen in Deutschland. Das zeige, so Landsberg, „dass die Flüchtlingsproblematik eine wichtige politische Herausforderung für Deutschland, aber insbesondere für die Kommunen“ bleibe.

Nach Angaben des DStGB ist es bisher nur in geringem Umfang gelungen, die Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. Im März 2017 waren 138.000 Flüchtlinge sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Geringe und mangelhafte Sprachkenntnisse sowie fehlende formale Berufsabschlüsse erschweren die schnelle Integration in Beschäftigung. „Hier müssen wir besser werden und neue Wege gehen. Dazu gehört auch eine stärkere Einbindung der Wirtschaft“, erklärte Landsberg.